Foto: Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Zur Verbesserung der Finanzlage in der Pflegeversicherung und für mehrere Reformmaßnahmen in der Pflege will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Beitragssatz zum 1. Juli diesen Jahres um 0,35 Prozentpunkte erhöhen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Samstagausgaben berichten.
„Zur Sicherung der finanziellen Stabilität der sozialen Pflegeversicherung im Sinne einer Absicherung bestehender Leistungsansprüche und im Rahmen dieser Reform vorgesehener Leistungsanpassungen wird der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 moderat um 0,35 Prozentpunkte angehoben“, heißt es in dem Papier. So seien unter anderem aufgrund der demographischen Entwicklung, höherer Ausgaben für die Eigenanteilsreduzierung in der vollstationären Pflege, der hohen Kosten für die Erstattung von Pandemie-Mehraufwendungen und Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmensituation der sozialen Pflegeversicherung „unumgänglich“, schreibt das Ministerium. Das Haus will demnach sicherstellen, dass die Pflegeversicherung der Aufgabe auch weiterhin nachkommen könne, unter anderem „Pflegebedürftige und Pflegepersonen, insbesondere pflegende Angehörige, wirksam zu unterstützen“. Lauterbach will deswegen die häusliche Pflege stärken. Dafür werde das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Auch die Pflegesachleistungen sollen demnach erhöht werden. Im Entwurf heißt es: „Angesichts lohnbedingt steigender Pflegevergütungen ambulanter Pflegeeinrichtungen werden die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent angehoben.“ Weiter soll der „Trend zu steigenden Eigenanteilen noch stärker entgegengewirkt“ werden, schreibt das Ministerium.
Laut Entwurf sollen die Leistungszuschläge zur Reduzierung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile in der vollstationären pflegerischen Versorgung ab dem 1. Januar 2024 nochmals um fünf bis zehn Prozentpunkte erhöht werden. Mit diesem Gesetz will das Gesundheitsministerium auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern umsetzen. Dem Entwurf zufolge soll der Kinderlosenzuschlag um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben werden. „Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind in Höhe von 0,15 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet (ab dem fünften Kind gleichbleibende Entlastung in Höhe eines Abschlags von 0,6 Beitragssatzpunkten)“, heißt es weiter.
Den Bund strebt zudem zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 eine automatische Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung an. „Für die langfristige Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten“, so der Entwurf.