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Lauterbach: Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz reformiert Medizinversorgung grundlegend

Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird als Meilenstein in der Reformierung der medizinischen Versorgung in Deutschland bezeichnet. Das GVSG soll eine bessere Versorgung, einen leichteren Zugang zur Behandlung für Patienten und mehr Beteiligung für Pflege- und Patientenvertreter ermöglichen.

Gesundheitssystem in Deutschland soll reformiert werden

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht im GVSG einen großen Schritt in Richtung einer grundlegenden Reform des Gesundheitssystems. Lauterbach betonte, „Unser Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben. Parallel zur Krankenhausreform ist die Reform der ambulanten Versorgung deswegen zwingend notwendig.“

Die Reformpläne umfassen unter anderem eine Aufwertung der Arbeit der Hausärzte durch die Abschaffung von Budgetvorgaben und bürokratischen Quartalspauschalen. Lauterbach betonte zudem, dass es Patienten durch die geplanten Maßnahmen einfacher haben werden, Arzttermine zu bekommen. Darüber hinaus sollen unnötige Arztbesuche vermieden und Wartezeiten reduziert werden. Weitere Verbesserungen sind im Bereich der Psychotherapie geplant, vor allem für Kinder, Jugendliche und besonders schwer erkrankte Patienten.

Ziele des GVSG

Das GVSG zielt darauf ab, Patienten einen leichteren Zugang zu Behandlungen zu ermöglichen. Mit der Abschaffung der Budgets soll die Arbeit für Hausärzte attraktiver gestaltet und somit die Aufnahme von mehr Patienten gefördert werden. Unnötige Quartalsuntersuchungen sollen entfallen und der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung verbessert werden.

Die Rolle der Pflege- und Patientenvertreter

Im Rahmen des GVSG sollen zudem die Beteiligungsrechte von Pflege- und Patientenvertretern bei Leistungsentscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf sollen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden. Der Entwurf sieht auch einen erleichterten Weg zur Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) durch Gemeinden und Städte vor.

Erweiterung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung

Weiterhin sind zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen vorgesehen. Darüber hinaus soll eine separate Bedarfsplanung für Ärzte und Psychotherapeuten eingeführt werden, die Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.

Der Entwurf des GVSG sieht zudem eine Erweiterung der Beteiligungsrechte der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor sowie eine Beschleunigung der Entscheidungen des G-BA. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen für Versicherte künftig jährlich transparent veröffentlicht werden müssen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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