HASEPOST
 
HASEPOST

Lauterbach bezeichnet Cannabis-Gesetz als bedeutenden Wandel in der Drogenpolitik

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt das kürzlich beschlossene Cannabis-Gesetz und betont dessen Rolle in der langfristigen Umgestaltung der deutschen Drogenpolitik.

Ein Wendepunkt in der Drogenpolitik

„Das Gesetz wird eine langfristige Wende in der deutschen Drogenpolitik darstellen“, erklärte Lauterbach in Berlin. „Ziel ist, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken“. Der Bundesgesundheitsminister betonte, dass der Cannabiskonsum von heute wenig mit dem von vor 30 Jahren zu tun habe, insbesondere aufgrund steigender THC-Konzentrationen und Streckmittel auf dem Schwarzmarkt.

Teilweise Legalisierung von Cannabis

Mit dem neuen Gesetz strebt die Bundesregierung eine teilweise Legalisierung von Cannabis an. Demnach soll der Besitz von bis zu 25 Gramm sowie der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt sein.

Verkauf in „Cannabis Social Clubs“

Der Verkauf von Cannabis wird jedoch vorerst nur in sogenannten „Cannabis Social Clubs“ möglich sein. Dort ist die Abgabe ausschließlich an Mitglieder erlaubt, mit einer Obergrenze von 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Eine Abgabe in Fachgeschäften, wie ursprünglich geplant, ist derzeit noch nicht vorgesehen. Dies soll jedoch in zukünftigen regionalen Modellprojekten durch einen weiteren Gesetzentwurf ermöglicht werden.

Regulierungen für Heranwachsende

Für Heranwachsende unter 21 Jahren sind die Regulierungen strenger. Sie dürfen nur 30 Gramm pro Monat erwerben, wobei der zulässige THC-Gehalt auf zehn Prozent begrenzt ist.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion