Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt das kürzlich beschlossene Cannabis-Gesetz und betont dessen Rolle in der langfristigen Umgestaltung der deutschen Drogenpolitik.
Ein Wendepunkt in der Drogenpolitik
„Das Gesetz wird eine langfristige Wende in der deutschen Drogenpolitik darstellen“, erklärte Lauterbach in Berlin. „Ziel ist, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken“. Der Bundesgesundheitsminister betonte, dass der Cannabiskonsum von heute wenig mit dem von vor 30 Jahren zu tun habe, insbesondere aufgrund steigender THC-Konzentrationen und Streckmittel auf dem Schwarzmarkt.
Teilweise Legalisierung von Cannabis
Mit dem neuen Gesetz strebt die Bundesregierung eine teilweise Legalisierung von Cannabis an. Demnach soll der Besitz von bis zu 25 Gramm sowie der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt sein.
Verkauf in „Cannabis Social Clubs“
Der Verkauf von Cannabis wird jedoch vorerst nur in sogenannten „Cannabis Social Clubs“ möglich sein. Dort ist die Abgabe ausschließlich an Mitglieder erlaubt, mit einer Obergrenze von 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Eine Abgabe in Fachgeschäften, wie ursprünglich geplant, ist derzeit noch nicht vorgesehen. Dies soll jedoch in zukünftigen regionalen Modellprojekten durch einen weiteren Gesetzentwurf ermöglicht werden.
Regulierungen für Heranwachsende
Für Heranwachsende unter 21 Jahren sind die Regulierungen strenger. Sie dürfen nur 30 Gramm pro Monat erwerben, wobei der zulässige THC-Gehalt auf zehn Prozent begrenzt ist.