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Landschaftsverband fördert Digitalisierung kleiner Kultureinrichtungen in der Region mit 75.000 Euro

Digitalisierung kleiner Kultureinrichtungen im Fokus: LVO will zeitgemäßes Kulturangebot unterstützen.

Der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) vergibt Zuschüsse des Landes Niedersachsen zur Förderung der Digitalisierung und zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen Kultureinrichtungen der Region. So soll ein attraktives, zeitgemäßes und zukunftsfähiges Kulturangebot ermöglicht werden. Anträge können bis zum 10. Oktober gestellt werden.

Förderfähig sind Grundausstattungen der Informations- und Kommunikationstechnik wie stationäre oder mobile Computer, der Erwerb von Software und der zugehörigen Nutzungslizenzen (einmalig), der Ausbau von Serverkapazitäten, die Beschaffung digitaler Assistenzsysteme und digitaler Veranstaltungstechnik sowie Maßnahmen für IT-Sicherheit. Der Kaufpreis für geförderte Anschaffungen muss mindestens 5.000 Euro beantragen, gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der Kosten. Die Höchstförderung beträgt 25.000 Euro.

Nicht förderfähig sind hingegen die Erstellung, Gestaltung und Aktualisierung von Internetseiten, Hostinggebühren, Schulungen und Beraterverträge sowie Finanzierungs- und Leasingkosten im Zusammenhang mit Digitalisierungsinvestitionen.

Anträge sind bis zum 10. Oktober möglich

Anträge können Kultureinrichtungen und Kulturvereine stellen, die nicht mehr als drei Vollzeitstellen für Mitarbeitende haben und rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind. In Einzelfällen wie in den Bereichen Musikschule oder freies Theater sind Ausnahmen möglich. Zwei oder mehr antragsberechtigte Einrichtungen können sich auch zusammenschließen, um gemeinsam digitale Infrastruktur zu beschaffen.

Der LVO vergibt in Stadt und Landkreis Osnabrück Fördermittel in Höhe von rund 75.000 Euro. Anträge an den Landschaftsverband können ab sofort und bis zum 10. Oktober gestellt werden. Jede Kultureinrichtung bzw. jeder Kulturverein kann in diesem Förderprogramm nur einen Antrag stellen. Außerdem können nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht schon aus einem Förderprogramm des Landes Niedersachsen bezuschusst werden. Unterstütze Maßnahmen müssen bis 30. Juni 2023 realisiert und abgerechnet sein. Weitere Infos gibt es hier.


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