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Landkreistag fordert Verschärfung der Bürgergeld-Regeln

Der Deutsche Landkreistag fordert eine strengere Regulierung des Bürgergeldes und eine Verschärfung der Wohnbestimmungen für seine Bezieher. Das bestehende Verfahren hinsichtlich der Vermögenskarenz und des Grundfreibetrags soll laut einem Bericht des “Spiegels” überarbeitet werden.

Stärkere Regulierung des Bürgergelds gefordert

Der Deutsche Landkreistag setzt sich für strengere Regeln beim Bürgergeld ein. Gemäß einem Beschlusspapier, das vom Magazin “Spiegel” zitiert wurde, wird die Abschaffung der derzeitigen Karenzzeit für Vermögen, das für den Lebensunterhalt genutzt werden kann, gefordert. Aktuell dürfen Bezugsberechtigte im ersten Jahr Beträge bis zu 40.000 Euro behalten. Diese Regelung sei laut dem Landkreistag “mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbar”. Darüber hinaus sieht das Gremium eine Notwendigkeit, den Grundfreibetrag für Vermögen von derzeit 15.000 Euro pro Person zu reduzieren.

Änderungen in den Wohnbestimmungen vorgeschlagen

Der Landkreistag schlägt auch eine Verschärfung der Wohnbestimmungen für die rund vier Millionen Bürgergeldempfänger vor. Den Vertretern zufolge führt das Aussetzen der Überprüfung der Angemessenheit der Miete im ersten Jahr des Leistungsbezugs zu Fehlanreizen. Es wird zudem für strengere Sanktionen plädiert.

Verschärfte Sanktionen und Kürzungen

Der Landkreistag vertritt die Ansicht, dass “wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit ist, keinen Leistungsanspruch haben sollte”. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Bürgergeld bereits zu kürzen, wenn eine Person der ersten Einladung zum Termin im Jobcenter “ohne wichtigen Grund” nicht folgt. Es ist noch unklar, wie diese Vorschläge aufgenommen werden und ob sie zu legislativen Änderungen führen werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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