Die Düte im Stadtteil Hellern. /Foto: Landkreis Osnabrück
Die Dürre geht weiter: Landkreis und Stadt Osnabrück verlängern das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern bis zum 15. Oktober.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern im Osnabrücker Land extrem niedrige Wasserstände eingestellt, sodass eine Mindestwasserführung zurzeit nicht mehr gewährleistet ist. Deshalb werden mit der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück“ Wasserentnahmen aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung zu Bewässerungs- und Beregnungszwecken mittels Pumpvorrichtungen bis einschließlich 15. Oktober untersagt.
In Landkreis und Stadt Osnabrück gilt das Verbot somit sowohl für Gewässer wie beispielsweise die Hase, die Nette oder die Düte als Gewässer zweiter Ordnung als auch für alle kleineren Bäche und Gräben als Gewässer dritter Ordnung. Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf den Homepages von Landkreis und Stadt Osnabrück eingesehen werden.