Heute, am 14. Oktober 2020, ist die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Osnabrück auf einen Wert von über 50 angestiegen. Ab dem morgigen Donnerstag werden deswegen weitere Einschränkungen für die Bewohner des Landkreises geltend.
Nur wenige Tage nachdem die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Osnabrück den ersten Schwellenwert 35 überschritten hat, liegt sie heute bereits über 50. Grund für den sprunghaften Anstieg ist ein Corona-Ausbruch in einem Altenheim in Bad Essen. Unabhängig von dem Hintergrund des Anstiegs gelten ab morgen weitere Einschränkungen für alle Landkreisbewohner. Ob und inwiefern die 7-Tage-Inzidenz zur Beurteilung des Infektionsgeschehens im Osnabrücker Landkreis geeignet ist, muss zumindest teilweise in Frage gestellt werden: Während die 7-Tage-Inzidenz in Bad Essen mittlerweile bei einem Wert von weit über 200 liegt, sind große Teile des Nordkreises kaum oder gar nicht von Corona-Infektionen betroffen.
Kleinere Zusammenkünfte und Beherbergungsverbot
Ab Donnerstag, den 15. Oktober 2020, gilt für alle Landkreisbewohner: Zusammenkünfte und Feiern im Innenbereich – das heißt in der eigenen Wohnung oder anderen geschlossenen Räumen – werden auf maximal zehn Personen begrenzt. Das gleiche gilt für Zusammenkünfte im Freien – also etwa im Garten oder auf einem Hof. In einem gastronomischen Betrieb oder einem angemieteten Raum dürfen höchstens noch 25 Personen zusammenkommen. Darüber hinaus wird für Bewohner des Landkreises Osnabrück ein touristisches Beherberbungsverbot in einigen Bundesländern gültig. Übersteigt eine Gemeinde oder eine Stadt die 7-Tage-Inzidenz 50, gilt sie als innerdeutscher Hotspot. Die Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung vom 9. Oktober 2020 regelt, dass Personen aus einem regionalen Hotspot nur unter bestimmten Bedingungen in einem Hotel oder einer Herberge übernachten dürfen. Da das Infektionsgeschehen im Landkreis Osnabrück lokal beherrschbar sei, wird es nicht zu Reiseeinschränkungen in Niedersachsen kommen. Allerdings unterscheiden sich die Reiseregeln von Bundesland zu Bundesland – in einigen Bundesländern gilt für Bewohner des Landkreises Osnabrück ab morgen also ein Beherbergungsverbot. Vor dem Antritt einer Reise wird empfohlen, sich bei dem zuständigen Bundesland zu informieren.
Symbolbild: Corona und Reisen. / Quelle: People photo created by sergio_pulp – www.freepik.com.