Das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” aus Hamburg berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über einen Skandal in der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück. Für zahlende Leser ist der Artikel auch online abrufbar. Unsere Redaktion ist selbst am Thema dran, hier die ersten Fakten.
Die Informationen des Hamburger Nachrichtenmagazins wurden von Burkhard Riepenhoff, Pressesprecher des Landkreises Osnabrück, gegenüber unserer Redaktion bestätigt.
Bislang steht fest, dass eine Mitarbeiterin im Kreishaus am Schölerberg seit Januar 2022 in über 300 Fällen grob fehlerhafte Einbürgerungen vorgenommen haben soll. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt hierzu wegen Untreue und Vorteilsnahme.
Abfragen beim Verfassungsschutz wurden nicht durchgeführt
Es wird vermutet, dass die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen, wie Abfragen beim Bundeszentralregister, Verfassungsschutz und der Staatsanwaltschaft, nicht oder nur teilweise durchgeführt wurden. Zudem soll die Überprüfung der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung der Antragsteller vernachlässigt worden sein.
Statt mehrerer Monate dauerte der “Service” der Landkreismitarbeiterin nur wenige Wochen, und aus potenziellen Terroristen wurden deutsche Staatsbürger.
Mehr als 41.000 Euro für die Einbürgerung kassiert
Die als Anja M. benannte Landkreis-Mitarbeiterin soll über einen Mittelsmann Gebühren in bar verlangt haben, indem sie behauptete, das EC-Lesegerät sei defekt. Sie soll so mehr als 41.000 Euro entwendet haben. Die Unregelmäßigkeiten fielen bei einer Kassenprüfung auf. Als mögliches Motiv werden Schulden der 33-jährigen Mitarbeiterin vermutet.
Die Überprüfung ergab bislang, dass 17 Personen einen deutschen Pass erhielten, ohne dass ihre Identität geklärt war. In 74 Fällen waren die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllt, und in 64 Fällen fehlte der Check beim Verfassungsschutz. Zudem wurden in 16 Fällen keine Abfragen bei Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführt.
In 189 Fällen fehlte der Nachweis über den eigenständigen Lebensunterhalt der Antragsteller.
Betrügerische Einbürgerungen können vermutlich nicht zurückgenommen werden
Trotz der Mängel haben die erteilten Staatsbürgerschaften Bestand, da flächendeckende Abfragen bei Sicherheitsbehörden keine Auffälligkeiten ergaben. Einbürgerungen können nur unter besonderen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden.
Anja M.s Anwalt wollte sich gegenüber dem Spiegel nicht zu den Vorwürfen äußern, sie soll gegen ihre Entlassung Klage erhoben haben.