Alle Förderprogramme für die Wiederbewaldung in Nordrhein-Westfalen wurden von der Landesregierung unerwartet gestoppt. Die behördliche Entscheidung berührt zentrale Programme der Aufforstung einschließlich der Förderrichtlinie für Privat- und Körperschaftswald sowie der Extremwetterrichtlinie.
Sofortiger Bewilligungsstopp: Wiederbewaldung auf Eis
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat die Förderprogramme für die Wiederbewaldung im Land abrupt gestoppt, berichtet die Westfalenpost. Laut einer E-Mail des Landesbetriebs Wald und Holz, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz „mit sofortiger Wirkung einen Bewilligungsstopp für alle forstlichen Fördermaßnahmen und einen Stopp von Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbeginne bis zum 30.04.2024 verfügt“.
Überprüfung der Mittelverteilung
Das Ministerium erklärte gegenüber der Westfalenpost: „Der starke Abruf von Fördermitteln zur Wiederbewaldung in den letzten Monaten erfordert es, dass einstweilen bis zum 30.04.2024 keine weiteren Förderanträge zur Wiederbewaldung bewilligt werden können. Zunächst muss aus aktuellen haushälterischen Gründen eine Übersicht der noch zur Verfügung stehenden Mittel erstellt werden“. Es wurde jedoch betont, dass bereits bewilligte Fördermittel noch ausgezahlt werden können.
Kritik am Förderstopp
Die Entscheidung der Landesregierung wurde scharf kritisiert. Philipp Heereman, Präsident des Waldbauernverbandes NRW, erklärte gegenüber der Westfalenpost: „Hier geht es um die existenzielle Frage, welche Rolle der Wald im Klimawandel spielen soll. Ich hätte nie für möglich gehalten, dass das Land bei der Wiederbewaldung kürzt“. Er betont, dass die Wiederbewaldung eine fundamentale gemeinnützige Aufgabe ist, die sowohl von der Landesregierung als auch von privaten Waldbesitzern durchgeführt werden sollte.
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