HASEPOST
 
HASEPOST

Landesregierung NRW lockert Regelung für EM: Lärmschutz wird angepasst

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant eine Lockerung der gesetzlichen Regelung zur Nachtruhe während der Fußball-Europameisterschaft, um großflächige Public-Viewing-Veranstaltungen zu ermöglichen. Dieser Schritt wird vom Städtetag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga NRW grundsätzlich begrüßt, wobei stets das Gleichgewicht zwischen Nachtruhe der Anwohner und öffentlichem Interesse gewartet werden sollte.

Reaktionen auf die geplante Änderung

Der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy, bezeichnet die geplante Regeländerung als gute Abwägung und erklärt gegenüber der „Rheinischen Post“: „Die Nachtruhe wird nach hinten verschoben, was längeres Feiern möglich macht.“ Damit wird eine Ausdehnung des Lärmschutz für Anwohner bis Mitternacht oder 1 Uhr angestrebt, um „nächtliche Dauerpartys in den Gastgeberstädten“ zu verhindern.

Position des Städte- und Gemeindebundes NRW

Auch der Städte- und Gemeindebund NRW unterstützt das Vorhaben. Sein Ziel: „die Nachtruhe und das öffentliche Interesse an den Spielen zu einem guten Ausgleich zu bringen“. Gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärte ein Sprecher des Bundes: „Für die Kommunen ist das bewährte Praxis, mit Großveranstaltungen haben sie regelmäßig zu tun.“

Stimmen aus der Gastronomie

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga NRW mahnt an, neben Großveranstaltungen auch „das kleine Public-Viewing in der Kneipe oder im Biergarten“ zu ermöglichen. Gastronomen sollten in den Planungen zur EM nicht vergessen werden: „Wenn sich die Gemeinden also Gedanken machen, wie sie die EM im großen Stil supporten können, müssen sie auch die Gastronomie in den Blick nehmen,“ so ein Sprecher.

Geplante Umsetzung

Die Landesregierung plant, das Landesimmissionsschutzgesetz befristet zu ändern, um späte Public-Viewing-Veranstaltungen möglich zu machen. Bei Großveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Turnier soll es in neun Nächten bis 1 Uhr nachts und in bis zu weiteren 13 Nächten bis Mitternacht laut sein dürfen. Diese Regelung soll Ende Juli auslaufen.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion