Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Deutschen Bahn gegen den geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL abgelehnt. Trotz eines neuen Angebots der Bahn und anhaltenden rechtlichen Auseinandersetzungen, kann der Streik nun wie geplant beginnen.
Streik der Lokführer im Personen- und Güterverkehr
Am Dienstagabend wies das Hessische Landesarbeitsgericht die Berufung der Deutschen Bahn zurück, welche den anstehenden Streik der GDL abwehren sollte. Seit 18 Uhr bestreikt die Gewerkschaft den Güterverkehr. Ab 2 Uhr in der Nacht wird der Personenverkehr folgen. Die DB kündigte an, auch wenn der Streik nicht stattfinden sollte, auf einen Notfahrplan zurückzugreifen.
Weitere Details zum Rechtsstreit
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte den von Mittwoch bis Freitag geplanten Streik der GDL bereits am Montag zugelassen. Der Antrag des Staatskonzerns auf eine einstweilige Verfügung gegen den 64-stündigen Streik wurde abgewiesen. Die Bahn reagierte mit dem Gang in die nächste Instanz. Die Begründung für das Vorgehen lieferte die Bahn mit der Aussage, dass die GDL durch die Gründung einer Leiharbeiter-Genossenschaft ihre Tariffähigkeit verloren habe.
Trotz eines neuen Angebots, in dem der GDL eine Lohnsteigerung von 11 Prozent vorgeschlagen wurde und man weit auf die Kernforderung zur Arbeitszeit eingegangen sei, hat die Gewerkschaft dieses Angebot als Farce abgelehnt.
Reaktionen auf das Gerichtsurteil
Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV Move, äußerte sich nach der Verhandlung enttäuscht: “Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht, müssen die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren.” Die Frage der Tariffähigkeit der GDL sei damit allerdings nicht geklärt. Das Gericht habe Verflechtungen von Fair Train und GDL erkannt und kritisch benannt.
Weh fügte hinzu: “Die Feststellungsklage hat Bestand, genauso wie unsere Rechtsauffassung, dass die GDL durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft nicht länger tariffähig ist. Das ist nun in einem Hauptsacheverfahren zu klären.” Eine Entscheidung werde nicht kurzfristig erwartet, weil sie eine grundsätzliche und in Deutschland bisher einmalige Rechtsfrage darstelle.
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