Das Land Niedersachsen setzt ab heute, dem 6. Juli 2020, neue Corona-Verordnungen um. Es gibt Neuerungen in den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus.
Ab heute, dem 6. Juli 2020, gelten neue Corona-Verordnungen in Niedersachsen. Die Eindämmung des Infektionsgeschehens ist weiterhin Priorität, deswegen bleiben Maskenpflicht und Abstandsregeln bestehen. Eine Mund-Nasenbedeckung muss dort getragen werden, wo kein Abstand von 1,5 Metern mit Sicherheit eingehalten werden kann, insbesondere beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Um am gesellschaftlichen Leben in Restaurants, Kneipen, Kinos, Veranstaltungen und bei kontaktintensivem Sport teilzunehmen, müssen Kontaktdaten dokumentiert werden.
Kulturveranstaltungen mit bis zu 500 Personen
Im Bereich Kultur sind ab jetzt Veranstaltungen von bis zu 500 Personen erlaubt. Unter anderem gilt die Regelung für Kulturzentren, Opernhäuser, Theater und Kinos. Beim Hinein- und Hinausgehen in das Gebäude sowie beim Verlassen des Platzes während der Veranstaltung, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Sobald sich Besucher auf ihren Plätzen befinden, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes keine Pflicht mehr.
Beherbergungsverbot für Menschen aus Gütersloh bleibt bestehen
Im touristischen Bereich ist das Beherbergungsverbot für Personen aus Warendorf seit Samstag, den 4. Juli, aufgehoben. Für Menschen aus Gütersloh bleibt es vorerst bestehen. Bei touristischen Angeboten wie Stadt- und Naturführungen, sowie Schiff- und Kutschfahrten gilt ab jetzt die 10-Personen-Regel. Gemeinsame Gruppen von bis zu zehn Personen müssen nun keinen Abstand mehr untereinander halten.
Ab jetzt bis zu 500 Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Kontaktsport ist ab sofort erlaubt, sofern er in festen Kleingruppen von höchstens 30 Menschen stattfindet. Dasselbe gilt für Sportausübungen im öffentlichen Raum. Bei Sportveranstaltungen sind anstelle der bisherigen 250 Zuschauer ab heute 500 zugelassen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen oder zu einer gemeinsamen Gruppe von höchstens 10 Personen einhalten können. Bei einer Zuschauerzahl von über 50 gelten strengere Regeln, wie etwa Zuschauen im Sitzen und Dokumention der Anwesenden. Nach wie vor ist jede Person dazu angehalten, physische Kontakte zu Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, zu minimieren. In der Öffentlichkeit sind Treffen von zwei Haushalten oder einer Gruppe von höchstens zehn Personen erlaubt.