„Im Namen des Volkes … “. Was manchem als simple Floskel erscheint, findet einen wichtigen Hintergrund im Ehrenamt des Schöffen. Schöffen, also Laienrichter ohne juristisches Studium, sollen in Strafverfahren gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern Urteile fällen und so eine bürgernahe und demokratische Rechtsprechung ermöglichen.

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Alle fünf Jahre werden die Schöffen neu gewählt. Für die nächste Amtsperiode von 2019 bis 2023 sucht die Stadt wieder Männer und Frauen für dieses wichtige Ehrenamt.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Objektivität, Gerechtigkeitssinn und Urteilsvermögen. Schöffen sind Garanten für die Unabhängigkeit der Justiz und nehmen durch ihr Mitwirken in Strafverfahren und den damit verbundenen Entscheidungen maßgeblich Einfluss auf das Leben anderer Menschen. Sie sollten daher über soziale Kompetenzen, Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Menschenkenntnis verfügen, um das Handeln eines Menschen entsprechend beurteilen zu können.

Gleichberechtigt mit Berufsrichtern

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Sie wirken sowohl an dem Urteil mit sowie an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Schöffen haben gegenüber Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen ein eigenes Fragerecht und können sich dadurch auch aktiv an der Verhandlung beteiligen. Schöffen in Jugendsachen sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Bei der Berufung der Schöffen und Jugendschöffen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15. März bei der Stadt Osnabrück, Wahlbüro, Telefon 0541 323-3063, E-Mail: wahlen@osnabrueck.de.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 15. März an die Jugendgerichtshilfe des Fachbereichs für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück, Telefon 0541 2051004, jugendgerichtshilfe@osnabrueck.de.

Schöffe kann jeder deutsche Staatsbürger werden, der bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre alt ist und das 70. Lebensjahr nicht vollendet hat und einige weitere Voraussetzungen erfüllt. Von der Stadt Osnabrück vorgeschlagene Personen müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Osnabrück haben.

Weitere Informationen, Voraussetzungen für die Bewerbung und Bewerbungsvordrucke können unter www.osnabrueck.de/schoeffenwahl oder www.schoeffenwahl.de abgerufen werden.