Vorgaben wie stark der Staubsauger noch saugen darf, aber auch allerlei Beschlüsse zu Salatgurken und ein umfangreiches Regelwerk gegen den Einsatz der klassischen Glühbirne, der Brüsseler Bürokratie entgeht im Alltag niemand, auch nicht die Stadtverwaltung Osnabrück. So ist sie nicht nur „gezwungen“ im Rahmen der „EU–Umgebungslärmrichtlinie“ sich mit entsprechender Planung zum Thema Straßenlärm zu beschäftigen, sie muss auch die bürokratischen Vorgaben aushalten, und deswegen stockt der ganze Prozess aktuell.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (StUA) erfuhren die Kommunalpolitiker, dass der ganze Prozess aktuell ins Stocken geraten sei, weil nicht etwa die Stadtverwaltung oder die Politiker vor Ort darüber entscheiden können, wo im Stadtgebiet zum Beispiel durch die Einführung von Tempo 30 eine Lärmminderung sinnvoll ist, die „Experten“ dafür müssen vom Land Niedersachsen gefunden werden und diese Suche wird europaweit ausgeschrieben – weil es so vorgeschrieben ist.
Bis ein dann eventuell in Bulgarien, Finnland oder sonst irgendwo in Europa gefundener Lärmexperte sich kostenpflichtig in der Hasestadt umgeschaut hat, kann also noch einige Zeit vergehen. Die Stadtverwaltung rechnet nicht damit, dass die Ausschreibung vor dem 4. Quartal des Jahres ein Ergebnis bringt.