Mehrere Bundesländer reagieren zurückhaltend auf die vom Bundestag beschlossene Möglichkeit, sogenannte Sekundärmigrationszentren für bestimmte Asylbewerber einzurichten. Vertreter von Landesregierungen verweisen auf offene Fragen, fehlende gesetzliche Voraussetzungen und einen unklaren Bedarf, wie aus einer Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) hervorgeht.
Offene Fragen und Forderungen an den Bund
Eine Sprecherin der nordrhein-westfälischen Flucht- und Integrationsministerin Verena Schäffer (Grüne) sagte dem RND: "Hier sind noch viele Fragen offen, wie zum Beispiel das Zusammenwirken mit anderen EU-Mitgliedstaaten." Überdies setze sich ihr Ministerium "schon länger beim Bund für eine Zentralisierung der Zuständigkeit bei den sogenannten Dublin-Fällen ein". Bislang sei aber wenig passiert. "Der Bund bleibt hier gefordert."
Zweifel am Bedarf in kleineren Ländern
Der Sprecher der Bremer Innensenatorin Eva Högl (SPD) sagte dem RND: "Ob hierfür ein realer Bedarf besteht, muss sich zunächst in der konkreten Umsetzung des GEAS zeigen. Bei kleinen Bundesländern wie der Freien Hansestadt Bremen liegt er jedenfalls nicht auf der Hand." Ähnlich reserviert reagierte ein Sprecher der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens (SPD).
Das Land sei zwar "grundsätzlich bereit, ein Sekundärmigrationszentrum einzurichten", sagte er dem RND – aber nur, "sofern dadurch ein tatsächlicher Mehrwert im Rückführungsvollzug erreicht werden kann".
Weitere Positionen aus den Ländern und Hintergrund
Ein Sprecher des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) teilte dem RND mit: "Sobald die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, wird sich die bayerische Staatsregierung mit den dann bestehenden Möglichkeiten näher auseinandersetzen."
Die Möglichkeit zur Einrichtung von Sekundärmigrationszentren ist Teil der nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Dort sollen Asylbewerber untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder für deren Asylverfahren nach den Dublin-Regeln ein anderer Staat zuständig ist.
Das Bundesgesetz erlaubt es den Ländern, erwachsenen ausreisepflichtigen Flüchtlingen das Verlassen dieser Zentren für zwölf Monate zu untersagen. Für Kinder und deren Sorgeberechtigte dürfte die Bewegungsfreiheit nachts eingeschränkt werden.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, hatte nach der Bundestags-Entscheidung dem RND gesagt: "Wir erwarten, dass jetzt alle Bundesländer solche Zentren einrichten."
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