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Länder können zu Reform des Bundespolizeigesetzes Stellung nehmen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesländer sowie Verbände können nun Stellung nehmen zur Reform es Bundespolizeigesetzes. Das teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit.

Die Einbindung der Länder in das laufende Gesetzgebungsvorhaben sei von besonderer Bedeutung, da das Gesetz später der Zustimmung des Bundesrates bedarf, hieß es. „Um den heutigen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen, statten wir die Bundespolizei mit neuen rechtsstaatlichen Befugnissen aus und bringen sie auf die Höhe der Zeit“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Außerdem stärken wir Bürgernähe und Transparenz. Damit setzen wir ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages um.“

Die Bundespolizei sei ein „entscheidender Teil der Sicherheitsarchitektur unseres Landes“, so Faeser. „Wir wollen die Bundespolizei mit dem neuen Bundespolizeigesetz weiter stärken.“ Mit dem Gesetzentwurf sollen die technischen Befugnisse der Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr und neue Rechtsgrundlagen für „wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen, wie beispielsweise das befristete Aufenthaltsverbot“ erweitert werden, so das Ministerium. Die Bundespolizei würde damit Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten für eine bestimmte Zeit untersagen können, wenn zu erwarten sei, dass diese dort Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen.

Im Bundespolizeigesetz soll zudem eine Vorschrift eingefügt werden, die eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei vorsieht. Künftig sollen unter anderem alle neu eingestellten Mitarbeiter der Bundespolizei einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, um zu verhindern, dass extremistische Personen Zugang zum Dienst in der Bundespolizei erhalten, hieß es. Nach der aktuellen Rechtslage ist eine Sicherheitsüberprüfung innerhalb der Bundespolizei nur in bestimmten Fällen möglich.


Foto: Bundespolizei, über dts Nachrichtenagentur


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dts Nachrichtenagentur
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Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

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