Zwei politische Lager in Deutschland streben Änderungen an den Gesetzen an, um das Bundesverfassungsgericht besser vor Einflussnahme durch Extremisten zu schützen. Die Forderung nach Nachbesserungen kommt insbesondere aus Nordrhein-Westfalen, wo der Justizminister eine Verfassungsänderung fordert.
Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts
In einer Mitteilung an die „Rheinische Post“ zeigte sich der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zwar grundsätzlich zufrieden. Er erklärte: „Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist ein wirklicher Fortschritt, um den Rechtsstaat krisenfester zu machen.“ Doch er betonte auch: „Die höchste Instanz in unserem Rechtsstaat braucht aber einen stabilen Schutzschirm, an dem Angriffe von Demokratiefeinden sicher abprallen.“
Forderung nach Zweidrittelmehrheit und Zustimmung der Länder
Weiter erklärte Limbach, die Wahl der höchsten Richter in Deutschland sollte nicht nur gesetzlich geregelt, sondern auch verfassungsrechtlich festgeschrieben werden: „Die Wahl der höchsten Richter in Deutschland mit einer Zweidrittelmehrheit gehört deswegen nicht nur in ein Gesetz, sondern in die Verfassung.“ Darüber hinaus fordert er, dass jegliche Rechtsvorschriften über das Bundesverfassungsgericht „nur mit Zustimmung der Länder geändert werden“ sollten. Er betonte: „Eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs halte ich bei diesen Forderungen für unerlässlich.“
Einigung auf Schutz des Gerichts vor Einflussnahme
Im Juli hatten sich das Bundesjustizministerium, die Ampelpartei und die Union nach langen Verhandlungen auf einen besseren Schutz des Karlsruher Gerichts vor Einflussnahme geeinigt. Sie beschlossen, die Struktur und Arbeitsweise des Gerichts in das Grundgesetz aufzunehmen. Eine Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl wurde jedoch nicht beschlossen.
✨ durch KI bearbeitet, .