Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) und Schausteller fordern ein Verbot von Cannabis auf Volksfesten in Nordrhein-Westfalen. Währenddessen warnt der Deutsche Richterbund (DRB) vor erheblichen Regelungslücken im aktuellen Cannabis-Gesetz und fordert die Bundesregierung zur Überarbeitung auf.
Ausweitung des Jugendschutzes auf Volksfesten
Die KV Nordrhein appellierte dabei an die Landesregierung, dem Beispiel Bayerns zu folgen, wo der Konsum von Cannabis auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten ist. Der KV-Chef Frank Bergmann kommentierte: „Auf jeden Fall, gerade dort sollte der Jugendschutz natürlich nicht enden, sondern unbedingt Beachtung finden“. Er warnte, dass der Cannabiskonsum sich oftmals negativ auf die Psyche und Persönlichkeitsentwicklung junger Erwachsener auswirke.
Zustimmung von Schaustellern
Auch führende Schausteller wie Oscar Bruch sprachen sich für ein Verbot aus. „Ich bin für ein Verbot von Cannabis auf Volksfesten. Niemand möchte in einem Festzelt sitzen, wo Joints geraucht und Unbeteiligte high werden“, so Bruch. Er betonte, dass trotz des bestehenden Verbots des Kiffens in Gegenwart von Kindern auch abends keine Kiffer auf der Kirmes erwünscht seien.
Prüfung durch die Landesregierung NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen prüft zurzeit die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Ein Sprecher von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erläuterte, dass „gegenwärtig landesseitig noch geprüft“ wird, welche Zuständigkeits- und Umsetzungsregelungen benötigt werden.
Regelungslücken im Cannabis-Gesetz
Der Deutsche Richterbund kritisiert das seit 1. April geltende Gesetz. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass das Gesetz für „erhebliche Rechtsunsicherheit“ im Kampf gegen die „schwere Drogenkriminalität“ sorge und warnte, dass selbst der Handel mit großen Mengen von Cannabisprodukten unter Umständen nicht mehr bestraft werden könne.
Rebehn verwies auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim, das einen Angeklagten vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von 450 Kilogramm Marihuana freigesprochen habe. Er kritisierte, dass das Cannabis-Gesetz Regelungslücken reiße, vor denen viele Experten bereits im Gesetzgebungsverfahren eindringlich gewarnt hätten. „Jetzt rächt es sich, dass die Ampel ihr Gesetz mit großer Eile im Hauruckverfahren durchgedrückt hat“, beklagte Rebehn.
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