Arbeitsrechtsexperte Felix Hartmann äußert sich kritisch gegenüber Forderungen nach Kündigungen infolge der “Ausländer raus”-Gesänge auf Sylt. Die strafbaren Handlungen der Urlauber hätten laut Hartmann keinen direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis und seien daher nicht in jedem Fall ein Kündigungsgrund.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen für “Ausländer raus”-Gesänge?
Der Berliner Arbeitsrechtsexperte Felix Hartmann sieht Kündigungen als Folge der “Ausländer raus”-Gesänge auf Sylt als problematisch an. “Das Verhalten der Sylt-Urlauber mag zwar strafbar sein, etwa als Volksverhetzung oder als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”, sagte Hartmann dem “Tagesspiegel”. “Aber es fehle jeglicher Bezug zum Arbeitsverhältnis.”
Kündigung nur in Ausnahmefällen?
“Für eine außerordentliche Kündigung reicht das höchstens in Ausnahmefällen”, gab der Professor für Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin zu bedenken. Eine ordentliche Kündigung sieht Hartmann ebenfalls kritisch. “Die Vorfälle in Sylt dürften weder für eine außerordentliche noch für eine ordentliche Kündigung reichen”, so Hartmann.
Arbeitsrecht und politische Gesinnung
Hartmann betonte, dass das private Arbeitsrecht nicht gesinnungsorientiert sei und sich auch nicht in diese unfreie Richtung entwickeln sollte. “Die bloße Mitgliedschaft in der AfD wäre kein Grund für eine Kündigung, selbst nicht die Mitgliedschaft in der NPD.” “Rechtspopulismus oder Rassismus muss man politisch bekämpfen. Ich finde daher viele Äußerungen von Politikern in den vergangenen Tagen sehr bedenklich”, äußerte Hartmann weiter.
Arbeitsumfelds und Diskriminierung
Zahlreiche Politiker hatten in den vergangenen Tagen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach dem Skandal-Video gefordert. Hierzu sagte Hartmann: “Anders läge der Fall, wenn sich die Vorfälle nicht in der Freizeit, sondern im Unternehmen abgespielt hätten. Wenn jemand so etwas in der Betriebskantine gesungen hätte, wäre das sicherlich eine massive Störung des Betriebsfriedens. So etwas muss der Arbeitgeber nicht dulden.”
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