HASEPOST
 
HASEPOST

Kubicki kritisiert Faesers Verbot des „Compact“-Magazins

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) äußert Kritik am Vorgehen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Zusammenhang mit dem Verbot des „Compact“-Magazins. Kubicki bestreitet nicht den rechtsextremistischen Charakter der Publikation, stellt jedoch die Rechtsgrundlage des Verbots infrage.

Kritik am Verbot des „Compact“-Magazins

Wolfgang Kubicki (FDP) hat das Vorgehen von Nancy Faeser (SPD) beim Verbot des rechtsextremistischen „Compact“-Magazins kritisiert. „Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen“, erläuterte Kubicki am Dienstag. Für den Bundestagsvizepräsidenten ist der Satz von Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten“, problematisch, da das Vereinsrecht das Verbot von Vereinen und nicht von Medien ermöglichen würde.

Möglicher Missbrauch des Vereinsrechts

Kubicki äußerte den Verdacht, dass das Verbot der hinter „Compact“ stehenden GmbH möglicherweise vorgeschoben sei. „Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft.“ Der FDP-Politiker betont, dass es bei „Compact“ unzweifelhaft um ein „rechtsextremistisches Blatt“ handele. Allerdings hätte nach seiner Auffassung auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen gehandelt werden können und müssen.

Mögliche Konsequenzen des Verbots

Kubicki warnt vor den möglichen Konsequenzen, sollte das Verbot gerichtlich aufgehoben werden: „Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden. Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.“

Hintergrund des Verbots

Das Bundesinnenministerium hatte am Montag das umstrittene „Compact“-Magazin verboten und hierbei das Vereinsrecht als Rechtsgrundlage herangezogen. Nach Angaben des Ministeriums von Faeser wurden bei der Durchsetzung des Verbots 14 Objekte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht, an denen insgesamt 339 Einsatzkräfte beteiligt waren.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion