Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) äußert Kritik am Vorgehen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Zusammenhang mit dem Verbot des „Compact“-Magazins. Kubicki bestreitet nicht den rechtsextremistischen Charakter der Publikation, stellt jedoch die Rechtsgrundlage des Verbots infrage.
Kritik am Verbot des „Compact“-Magazins
Wolfgang Kubicki (FDP) hat das Vorgehen von Nancy Faeser (SPD) beim Verbot des rechtsextremistischen „Compact“-Magazins kritisiert. „Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen“, erläuterte Kubicki am Dienstag. Für den Bundestagsvizepräsidenten ist der Satz von Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten“, problematisch, da das Vereinsrecht das Verbot von Vereinen und nicht von Medien ermöglichen würde.
Möglicher Missbrauch des Vereinsrechts
Kubicki äußerte den Verdacht, dass das Verbot der hinter „Compact“ stehenden GmbH möglicherweise vorgeschoben sei. „Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft.“ Der FDP-Politiker betont, dass es bei „Compact“ unzweifelhaft um ein „rechtsextremistisches Blatt“ handele. Allerdings hätte nach seiner Auffassung auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen gehandelt werden können und müssen.
Mögliche Konsequenzen des Verbots
Kubicki warnt vor den möglichen Konsequenzen, sollte das Verbot gerichtlich aufgehoben werden: „Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden. Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.“
Hintergrund des Verbots
Das Bundesinnenministerium hatte am Montag das umstrittene „Compact“-Magazin verboten und hierbei das Vereinsrecht als Rechtsgrundlage herangezogen. Nach Angaben des Ministeriums von Faeser wurden bei der Durchsetzung des Verbots 14 Objekte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht, an denen insgesamt 339 Einsatzkräfte beteiligt waren.
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