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Startseite Deutschland & die WeltKritik: Neues Staatsangehörigkeitsrecht benachteiligt Menschen mit Behinderungen
Deutschland & die Welt

Kritik: Neues Staatsangehörigkeitsrecht benachteiligt Menschen mit Behinderungen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. Juni 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. Juni 2024
Seniorin / Foto: dts
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Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, hat das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das an diesem Donnerstag in Kraft tritt, als Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen bezeichnet. Er sieht darin aus verfassungsrechtlicher Sicht Probleme.

Kritik am neuen Staatsangehörigkeitsrecht

Jürgen Dusel sagte dem „Stern“, das neue Gesetz stelle „eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen dar“. Er fiel mit der Aussage auf, dass beim bisherigen Staatsangehörigkeitsrecht ein Mensch Anspruch auf die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit hatte, sofern er seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen selbst bestreiten konnte. „Die wichtige Ausnahme war, dass diese Voraussetzung nicht galt, wenn dieser Mensch den Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht zu vertreten hatte, also nicht dafür verantwortlich gemacht werden konnte.“

Folgen der Gesetzesänderung

Unter dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht fällt nun diese Ausnahme weg. Dusel kritisierte, dass dies bedeute, „dass Menschen mit Behinderungen, egal ob sie aufgrund ihrer Behinderung gar nicht oder nur Teilzeit arbeiten können oder deshalb vielleicht `Aufstocker` sind, keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung haben“. Betroffene, die Sozialleistungen beziehen, seien nun darauf angewiesen, einen Härtefallantrag zu stellen. Dusel sieht darin eine problematische Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen.

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht tritt an diesem Donnerstag in Kraft. Trotz der kritisierten Ausnahme, erleichtert es in vielen Fällen die Einbürgerung. Ausländer können nun bereits nach fünf statt wie bislang acht Jahren eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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