Kritik an Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung
In einer Stellungnahme zum vertagten Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung äußern sowohl die Länder als auch die Opposition deutliche Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf. Laut dem Berliner Staatssekretär Falko Liecke (CDU) sei der Gesetzentwurf bürokratisch aufgebläht und mit vielen ungeklärten Kosten verbunden. Dies berichtet die Zeitung “Die Welt”. Liecke erklärt weiter, dass Berlin im Bundesrat interveniert hätte, wenn der Kabinettsbeschluss nicht vertagt worden wäre. Er hofft, dass die Bundesfamilienministerin nun die Chance hat, das Chaos zu bereinigen, da nahezu alle Länder Bedenken geäußert haben und der Entwurf handwerkliche Mängel aufweist.
Komplizierter Zugang zu Leistungen
Das Ziel der Kindergrundsicherung sei es, Eltern und Kindern einen einfacheren und leichteren Zugang zu Leistungen zu ermöglichen. Laut Liecke würde jedoch das genaue Gegenteil erreicht, da alles komplizierter werde. In der Stellungnahme Berlins wird unter anderem kritisiert, dass die Kommunen weiterhin für die Leistungen für Bildung und Teilhabe zuständig sind. Ab 2025 müssten Familien, die Bürgergeld beziehen, ihre Leistungen bei vier verschiedenen Stellen beantragen. Dies bedeutet für sie eine deutliche Verschlechterung.
“Bürokratie-Ungeheuer” und fehlende Verbesserung
Auch die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) kritisiert den Gesetzentwurf. Ihrer Meinung nach wird ein neues Bürokratie-Ungeheuer geschaffen, ohne dass echte Verbesserungen für Familien erreicht werden. Sie fordert, dass einkommensschwache Familien mehr Geld benötigen und nicht nur die bisherigen Leistungen in einem neuen Gesetz verankert werden.
Die Union im Bundestag, die derzeit in der Opposition ist, sieht den Gesetzentwurf als kompletten Gegensatz zu den selbst erklärten Zielen der Regierungskoalition. Silvia Breher (CDU), die familienpolitische Sprecherin, wirft der Bundesfamilienministerin vor, sämtliche Warnungen vor dem bürokratischen Mehraufwand zu ignorieren. Statt Millionen in neue Verwaltungsstrukturen zu investieren, sollte der Zugang zu den Leistungen im bestehenden System verbessert werden. Breher bezeichnet den Gesetzentwurf als “familienpolitisches Desaster”.
Quelle: “Die Welt”