Der Architekt des EU-Türkei-Abkommens und Migrationsforscher Gerald Knaus äußert sich kritisch zur Auslagerung der italienischen Asylverfahren nach Albanien. Er stellt die Frage in den Raum, ob Italien unter dem Abkommen weiterhin für die Asylsuchenden verantwortlich bleibt.
Knaus äußert Zweifel an Effektivität des italienisch-albanischen Abkommens
Gerald Knaus, der Migrationsforscher und Erfinder des EU-Türkei-Abkommens, zweifelt am Nutzen des kürzlich zwischen Italien und Albanien geschlossenen Asylabkommens. “Giorgia Meloni ist es gelungen, mit ihrem Abkommen oder ihrer Einigung mit Albanien einen medialen Coup zu landen”, gab er dem TV-Sender “Welt” zu Protokoll. “Ob es aber etwas bringt, das wissen wir jetzt noch lange nicht.”
Die Rückführung abgelehnter Asylsuchender stellt ein Hauptproblem dar
Laut Knaus wird das Abkommen erst dann zum Vorbild, wenn die Asylverfahren abgeschlossen sind. Dann werde man sehen, wie mit abgelehnten Asylbewerbern aus Bangladesch oder Ägypten umgegangen wird. “Denn wenn das nicht passiert, bleibt Italien verantwortlich unter diesem Abkommen”, warnte Knaus. “Und dann werden diese Leute über kurz oder lang nach Italien zurückgebracht.” Er hält es für unwahrscheinlich, dass dieses Szenario funktioniert.
Frontex-Statistiken als ungenau dargestellt
Knaus stellt darüber hinaus die Aussagekraft der Statistiken der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex in Frage. Diese behaupten, dass die irreguläre Migration in den ersten neun Monaten dieses Jahres um 42 Prozent gesunken sei. “Die tauchen in den Statistiken von Frontex nicht auf. Aber sie sind dann in Österreich oder Deutschland aufgetaucht, und zwar mehr als zweieinhalb Mal so viele wie in den Jahren 2017, 2018 und 2019.” Knaus warnt daher, bei vermeintlichen Fortschrittsmeldungen immer wachsam zu sein.
Er erklärte auch, dass die Begriffe “illegale Migration”, “irreguläre Migration” und “undokumentierte Migration” oft als Synonyme verwendet werden. Dabei gelten die meisten Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, zunächst als “illegal eingereist”, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Sobald sie aber in Deutschland Asyl beantragt haben und dieses genehmigt wurde, gelten sie als regulär anwesend.
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