Die CDU-Rechtsausschussvorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker äußert sich kritisch zum geplanten Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und gynäkologischen Praxen. Sie sieht darin einen unnötigen Eingriff in die Meinungsfreiheit und verweist auf eine fehlende Problemnachweis seitens der Ampelkoalition.
Winkelmeier-Becker kritisiert geplantes Gesetz
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) äußerte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland Bedenken an dem vorgesehenen Gesetz. „Die Ampel hat auch auf Nachfrage nicht belegen können, dass es Probleme gibt, die sich mit allgemeinem Ordnungsrecht in der Abwägung von Meinungsfreiheit und Schutz vor Belästigung nicht regeln ließen“, erklärte die Vorsitzende des Rechtsausschusses. Sie betrachtet das Gesetz als einen unnötigen Eingriff in die Meinungsfreiheit, da es auch wahrheitsgemäße Informationen umfasse.
Verantwortlichkeit der Bundesländer
Zudem hinterfragte Winkelmeier-Becker, ob es Aufgabe des Bundes sei, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden. „Wenn überhaupt wäre es Sache der Bundesländer, hier tätig zu werden, nicht Sache des Bundes.“, bemerkte sie. Sie wünsche sich von der Ampelkoalition generell eine ernsthafte Haltung zum Schutz der Schwangeren und des Ungeborenen. Dies stünde im Widerspruch zur SPD-Absicht, die verbindliche Beratung abschaffen zu wollen.
SPD widerspricht Kritik
Die Parlamentsgeschäftsführerin der SPD, Katja Mast, konterte die Kritik. Sie betonte, die Meinungsfreiheit der Abtreibungsgegner würde nicht eingeschränkt. „Die können ihre Meinung ja weiter im öffentlichen Raum kundtun. Nur eben nicht da, wo verschiedene Grundrechte gegeneinander abzuwägen sind“, sagte Mast dem RND.
An diesem Freitag wird der Bundestag über das Gesetz zu Gehsteigbelästigungen abstimmen.
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