Ein von der Bundespolizei verwendeter Fragebogen für Ausländer lässt die Möglichkeit eines Asylgesuchs unberücksichtigt. Kritiker befürchten, dass dadurch Zurückweisungen an den Grenzen vereinfacht werden könnten, selbst wenn ein Asylanspruch bestünde.
Unvollständiger Fragebogen provoziert Kritik
Die Bundespolizei gibt Ausländern bei der Einreise einen Fragebogen vor, wenn deren Identität ungeklärt ist, berichtet der „Spiegel“. Die Ankreuzoptionen umfassen einen Besuch bei Verwandten oder Bekannten, eine Urlaubsreise, eine Geschäftsreise oder eine Arbeitsaufnahme. Ein Asylgesuch kann allerdings nicht angegeben werden, was die Kritiker alarmiert.
Mögliche Vereinfachung von Zurückweisungen
Die Sorge besteht, dass dadurch Zurückweisungen an den Grenzen erleichtert werden könnten, auch wenn ein Asylanspruch vorliegen würde.
Bundesinnenministerium reagiert
Auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Carla Bünger (Linke) erklärte das Bundesinnenministerium, dass die Verwendung des Vordrucks „nicht vorgeschrieben“ sei. Der Fragebogen diene als „Arbeitshilfe und damit der Verfahrensökonomie“. Ein Asylgesuch könne bei nachfolgenden Befragungen vorgebracht werden.
Bünger sieht das als Schutzbehauptung an. Sie äußert Bedenken, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) entweder wisse, dass die Bundespolizei Schutzsuchende zurückweise und diese Rechtsbrüche toleriere, oder ihr diese Tatsache gleichgültig sei und sie alle klaren Hinweise auf eine rechtswidrige Praxis ignoriere, was sie als ebenso unverantwortlich einstuft.
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