Die Kriminalpolizei-Gewerkschaft BDK äußert massive Kritik am geplanten V-Leute-Gesetz des Bundesjustizministeriums. Oliver Huth, NRW-Landeschef der BDK, warnt davor, dass das Gesetz die Polizeiarbeit vor allem in der organisierten Kriminalität erheblich erschweren könnte.
BDK kritisiert geplantes V-Leute-Gesetz
Oliver Huth, Landeschef des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen, wendet sich gegen das geplante V-Leute-Gesetz des Bundesjustizministeriums unter Leitung von Marco Buschmann (FDP). Das Gesetz würde vorsehen, dass sogenannte V-Leute, die als Informanten für die Ermittler arbeiten, anfänglich und fortlaufend gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Huth äußerte gegenüber „Ippen-Media“: „Es ist ein Unding, wenn Minister Marco Buschmann jetzt ein Gesetz auf die Straße bringt und uns vorschreiben will, wie genau ein Informant auszusehen hat, was er sich leisten darf und wie lange er für uns arbeiten darf“.
Strafverfolgungskompetenzen in Gefahr
Der BDK-Landeschef erhebt weiterhin heftige Vorwürfe gegen das Bundesjustizministerium, das seiner Ansicht nach „ständig die Axt an die Strafverfolgungskompetenzen“ lege. In diesem Zusammenhang sieht er vor allem die Ermittlungsmöglichkeiten bei der Prävention von Verbrechen stark eingeschränkt. „Ich möchte den Herrn Minister sehen, wenn es irgendwo geknallt hat und er der Bevölkerung sagt, die Strafverfolgungsbehörden hätten alles getan, um die Täter vor Gericht zu bringen. In Wahrheit fehlen uns schlicht die Möglichkeiten, alles zu tun, um Taten zu verhindern.“
Mangel an Personal und gezielter Ausbildung
Neben der Kritik am geplanten Gesetz weist Huth auf einen Mangel an Personal und gezielt ausgebildetem Nachwuchs bei der Kriminalpolizei hin. „Es gibt immer noch eine Einheitsausbildung“, so der Gewerkschafter. „Es dauert Jahre, bis sie uns unterstützen können.“ Angesichts einer angespannten Sicherheitslage sei dies ein ernstzunehmendes Problem. Huth appelliert daher für eine spezifischere Ausbildung der Polizisten: „Man müsse Kollegen so ausbilden, dass die sofort bei der Kripo anfangen können“. Davon sei man derzeit weit entfernt.
Um die Effektivität der Ermittlungsarbeit zu erhöhen, schlägt Huth zudem Maßnahmen wie die Wohnraumüberwachung vor, die in Deutschland aktuell rechtlich jedoch nicht durchführbar sind.
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