Der Kieler Kriminologe Martin Thüne fordert die Abschaffung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in ihrer jetzigen Form. Er bezweifelt die Aussagekraft und Verlässlichkeit der PKS und plädiert für die Entwicklung einer besseren Datengrundlage. Derweil regt die FDP eine Kompetenzerweiterung für die Bundespolizei an.
Kritik an der PKS
Martin Thüne, Kriminologe aus Kiel, setzt sich für eine Reform der Polizeilichen Kriminalstatistik ein. In einem Gespräch mit der “Frankfurter Rundschau” bezeichnete er die PKS als “problematische Datengrundlage”. Thüne kritisierte insbesondere, dass auf Basis dieser Daten Behauptungen zur Sicherheit in Deutschland aufgestellt würden. Er sagte: “Auf dieser Basis zu sagen, Deutschland sei unsicher geworden, halte ich für Unsinn.”
Notwendigkeit einer neuen Datengrundlage
Thüne schlug vor, das PKS-System grundlegend zu überdenken und etwas Neues zu entwickeln. “Ich würde stark dafür plädieren, dieses PKS-System radikal infrage zu stellen, sich zusammenzusetzen und etwas Neues zu entwickeln. Vorschläge dazu gibt es seit Jahrzehnten.” Er argumentierte, dass die PKS “unvollständig, verzerrt, potenziell manipulierbar und ungewichtet” sei und daher Maßnahmen, die auf Basis dieser Daten abgeleitet werden, oft fehlgeleitet seien.
Verzerrung bei ausländischen Tatverdächtigen
Des Weiteren monierte der Wissenschaftler eine “systematische Verzerrung” bei der Erfassung von ausländischen Tatverdächtigen. Da viele Taten von Personen erfasst werden, die nicht in Deutschland leben, wie beispielsweise reisende Tätergruppen, Touristen oder Pendler, würde der Anteil ausländischer Täter im Verhältnis zur Wohnbevölkerung überrepräsentiert.
Politische Reaktionen auf die PKS
Konstantin Kuhle, FDP-Fraktionsvize, fordert im Hinblick auf die hohe Anzahl ausländischer Straftäter eine Erleichterung der Abschiebung. Er sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: “Mit Blick auf die hohe Anzahl ausländischer Täter muss die Abschiebung von Straftätern erleichtert werden.” Dazu bedürfe es einer besseren Unterstützung durch den Bund und mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei Rückführungen. Dies sollte im Rahmen der anstehenden Novellierung des Bundespolizeigesetzes berücksichtigt werden, so Kuhle.
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