Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, unterstützt den Vorschlag des Bundesinnenministeriums, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei mit Gesichtserkennungssoftware auszustatten. Allerdings gibt es auch Kritik an dem Vorhaben, insbesondere hinsichtlich der potenziellen Verletzung von Bürgerrechten.
Unterstützung und Kritik für Einsatz von Gesichtserkennungssoftware
Dirk Peglow, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, hat das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, dass das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen oder anderen Schwerverbrechern künftig Gesichtserkennungssoftware einsetzen dürfen, begrüßt. “Wir stehen voll hinter dem Vorschlag von Frau Faeser”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Denn es kann nicht sein, dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können.”
Die rechtlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen zur Online-Fahndung müssten schnell geschaffen werden. Peglow stellte jedoch klar: “Eine Überwachung des öffentlichen Raums mit entsprechenden biometrischen Abgleichen sehen wir kritisch. Wir möchten keine Verhältnisse wie in China.”
Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Missbrauch
Nicht alle sehen die Pläne so positiv. Markus Beckedahl, der Gründer der Plattform “Netzpolitik”, äußert gravierende Bedenken: “Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben nicht verfassungskonform ist. Denn es schränkt die Rechte von uns allen massiv ein.” Unternehmen, die massenhaft Bilder speichern und diese dann an Interessenten anbieten, erwecken Begehrlichkeiten, nicht nur bei Sicherheitsbehörden, sondern auch bei Stalkern.
Beckedahl warnt weiter: “Man kann sich außerdem vorstellen, wie diese Werkzeuge von Rechtsaußenregierungen missbraucht werden könnten, die wir uns in Deutschland jetzt zumindest auf Landesebene ebenfalls vorstellen müssen.” Er machte diese Äußerungen gegenüber dem RND.
✨ durch KI bearbeitet, .