Seit der Verordnungsfähigkeit von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Jahr 2020 haben die gesetzlichen Krankenkassen für die sogenannten Gesundheits-Apps auf Rezept 400 Millionen Euro ausgegeben. Bis Ende 2025 wurden sie rund 1,6 Millionen Mal verschrieben, wie aus einem Bericht der GKV hervorgeht, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten. Der Bericht verweist zugleich auf erhebliche Mängel bei Nutzenbewertung und Preisbildung der digitalen Anwendungen. Die GKV fordert deshalb „politische Korrekturen“ und einen frühzeitigen Nachweis des Nutzens.
Hohe Ausgaben, begrenzter Nutzennachweis
Dem GKV-Bericht zufolge wurden insgesamt 74 DiGA in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen. „Die Nutzenbewertung von DiGA zeigt nach wie vor Handlungsbedarf. Insgesamt wurden 74 DiGA in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nur weniger als jede fünfte DiGA konnte mit ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 DiGA wurden zudem wieder komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen, da sie keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten“, heißt es in dem Bericht (Quelle: GKV-Bericht, zitiert nach Funke-Mediengruppe).
Ende 2025 seien lediglich noch 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten gewesen. Dies bedeute, dass rund ein Fünftel der im Verzeichnis „vorläufig“ aufgenommenen Produkte wieder von der Liste gestrichen worden sei, weil der Nutzen nicht nachgewiesen worden ist.
Kritik an Preisbildung und Aufnahmeverfahren
Auch die Preisbildung der Apps bezeichnet die GKV als „strukturelles“ Problem. „Der Gesetzgeber ermöglicht es den herstellenden Unternehmen, den Preis ihrer DiGA im ersten Jahr einseitig in beliebiger Höhe festzulegen. Diese beliebige Preissetzung ist sogar unabhängig davon, ob für die DiGA bereits ein Nutzen belegt werden konnte oder nicht“, heißt es in dem Bericht (Quelle: GKV-Bericht, zitiert nach Funke-Mediengruppe).
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, verweist gleichzeitig auf die wachsende Rolle der digitalen Anwendungen: „Die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wachse. Neben den steigenden Verordnungszahlen zeigt sich das daran, dass mehr als die Hälfte der zur Erprobung aufgenommenen Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde.“ Diese Anwendungen hätten ihren Nutzen für die Patienten unter Beweis gestellt. „Aber wir sehen auch, dass die meisten DiGA nach wie vor zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren beliebig hohen Herstellerpreisen finanziert werden müssen“, sagte Stoff-Ahnis (Quelle: GKV-Spitzenverband, zitiert nach Funke-Mediengruppe).
Forderung nach politischen Änderungen
Angesichts dieser Probleme verlangt die GKV „politische Korrekturen“ und einen Nutzennachweis von Anfang an. Die Prüfstelle für die Apps ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
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