Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) will erreichen, dass der Bund höhere Zahlungen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern leistet. Dafür haben die Krankenkassen Begründungen zu Dutzenden Klageverfahren bei den Landessozialgerichten eingereicht, berichtet das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). Im Kern geht es um die Frage, ob der Bund seiner Finanzierungspflicht für die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehern ausreichend nachkommt.
Krankenkassen bringen Verfahren auf den Weg
Nach Informationen des „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer Begründungen zu 79 Klageverfahren bei den Landessozialgerichten eingereicht. Mittelfristig streben die Kassen ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Darin soll geprüft werden, ob der Bund die Gesundheitskosten von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehern ausreichend finanziert.
Die Krankenkassen sind der Ansicht, dass der Bund zu wenig in den Gesundheitsfonds einzahlt. Für Bürgergeldbezieher überweist er derzeit eine monatliche Pauschale von etwas mehr als 100 Euro. Weil dieser Betrag die tatsächlichen Gesundheitskosten aber nicht decke, müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Lücke über ihre Beiträge schließen, so die Argumentation der Krankenkassen.
Verweis auf verfassungsrechtlich garantiertes Existenzminimum
In den Papieren des GKV-Spitzenverbands wird betont, dass die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehern zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum und damit zur staatlichen Daseinsvorsorge gehöre. Als steuerfinanzierte Fürsorgeleistung falle sie grundsätzlich in die Verantwortung des Bundes, heißt es in den Papieren des GKV-Spitzenverbands.
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