Die vom Bundeskabinett eingeleitete Krankenhausreform könnte möglicherweise Klagen auslösen, warnt die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU). Der Gesetzentwurf bedarf noch weiterer Überarbeitungen, um sowohl inhaltlich korrekt als auch verfassungskonform zu sein, betont von der Decken.
Erwartete Klagen gegen Krankenhausreform
Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (CDU), äußert Bedenken gegen die Krankenhausreform, die gerade vom Bundeskabinett eingeleitet wurde. Sie prophezeit, dass “dieses Gesetz wird irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landen” – wie sie in einem Interview mit “Ippen-Media” (Donnerstagausgabe) erwähnte.
Mögliche Kläger
In Betracht zieht die CDU-Politikerin, dass Klagen von Krankenhäusern oder Krankenkassen eingereicht werden könnten. “Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Überprüfung bei der EU angekündigt”, kommentiert von der Decken. Daher sei es so wichtig, dass Bundestag und Bundesrat “nicht nur ein inhaltlich richtiges, sondern auch ein verfassungskonformes Gesetz hinbekommen.”
Zukunft des Gesetzes
Das im Mai vom Kabinett gebilligte Gesetz befindet sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren. Von der Decken erwartet Verzögerungen durch den Bundesrat, sollte es keine Änderungen am Gesetzentwurf geben. “Falls im Bundestag keine wesentlichen Anpassungen am Entwurf erfolgen, bin ich sicher, dass die Länder im Bundesrat mit einer Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen werden”, so die Gesundheitsministerin.
Ausblick
Sollte dies nicht erfolgen, könnten die Länder über eine Klage nachdenken. Hierbei ist zu beachten, dass Bayern bereits eine Klage in Aussicht gestellt hat. “Aber völlig unabhängig davon, ob ein Bundesland klagt: Es wird Klagen gegen dieses Gesetz geben”, fügte sie hinzu. Trotz allem bezeichnete von der Decken die Reform als notwendig, kritisierte jedoch die “realitätsferne” Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Leistungsgruppen. Die Länder fordern in diesem Zusammenhang weitere Änderungen, die sie auch während der anstehenden Gesundheitsministerkonferenz am 12. und 13. Juni artikulieren werden.
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