Die geplante Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich zu einer erheblichen Verringerung der Behandlungsorte führen. Wie der „Spiegel“ berichtet, soll das Gesundheitsministerium des Landes am Montag bekannt geben, an wie vielen Orten bestimmte Krankheiten künftig behandelt werden dürfen.
Reduzierung von Behandlungsorten
Im Regierungsbezirk Düsseldorf hatten beispielsweise 58 Krankenhäuser beantragt, Revisionseingriffe an künstlichen Hüftgelenken durchführen zu können. Nach vorläufiger Zuweisung des Landes wird dies jedoch nur an 25 Standorten erlaubt sein – weniger als der Hälfte. Darüber hinaus sollen nur elf statt 15 Geburtszentren der höchsten Stufe existieren, in denen extrem früh geborene Babys behandelt werden können. Die Behandlung von Eierstockkrebs soll bei acht Kliniken möglich sein – 33 hatten einen entsprechenden Antrag gestellt.
Mögliche Klagen und Spezialisierungen
Bis August können die betroffenen Krankenhäuser zur Entscheidung Stellung nehmen. Es wird erwartet, dass sich die Kliniken untereinander einigen und Fachabteilungen aufteilen werden. So könnte ein Krankenhaus beispielsweise weiterhin Hüftgelenke operieren, aber auf den Herzklappenersatz verzichten – und umgekehrt. Auch Klagen gegen die Entscheidungen gelten als wahrscheinlich.
Kontroverse um Krankenhausreform
Die Reform zielt darauf ab, die Behandlungsqualität durch Spezialisierung zu verbessern. Sie ist jedoch umstritten. Die Klinikplanung ist Ländersache und Nordrhein-Westfalen gilt bundesweit als Maßstab, da die Debatte dort weit fortgeschritten ist.
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