Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Hinblick auf das Ende der Corona-Maßnahmen am 7. April hält der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, eine flächendeckende Maskenpflicht in Krankenhäusern für nicht mehr erforderlich. „Durchgängig Maskenpflicht überall, das macht einfach keinen Sinn. Das macht für die Mitarbeiter keinen Sinn“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).
Das könne man auch den Besuchern nicht zumuten. „Mir ist kein Krankenhaus bekannt, was jetzt für sich definiert hat, beispielsweise über diese auslaufenden Regeln hinaus durchgängig die Maskenpflicht beibehalten zu wollen.“ Bestimmte Bereiche wie der OP, Intensivstationen oder die Behandlung von Patienten mit Corona oder Grippe würden ohnehin bestimmten Infektionsschutzbestimmungen unterliegen. „Der Infektionsschutz ist im Krankenhaus nichts, was durch Corona eingeführt wurde und mit Auslaufen der Corona regeln wieder abgeschafft ist“, so Gaß. Im Detail könnten sich die einzelnen Regeln der Krankenhäuser aber unterscheiden. Ähnlich wird es nach dem 7. April in der Pflege ablaufen. „Die meisten Pflegeheime werden dem Fallen der Maskenpflicht folgen“, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Bei Erkältungssymptomen würden die Menschen eher zu Hause oder freiwillig eine Maske tragen. „Das ist der Appell an den gesunden Menschenverstand, der jetzt plakatiert ist.“
Foto: Weggeworfener Mundschutz, über dts Nachrichtenagentur