Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, schlägt eine Enquetekommission des Bundestags zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie vor. Gegenüber dem Podcast „Einspruch“ der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erklärt er, dass Sachverständige besser geeignet seien als ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit „schneidenden Befugnissen“.
Enquetekommission als angemessenes Instrument
Andreas Korbmacher sieht die Aufarbeitung der Corona-Pandemie als Aufgabe für eine Enquetekommission des Bundestags. Eine solche Kommission, bestehend aus Sachverständigen, sei geeigneter als ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit „schneidenden Befugnissen“, so seine Überzeugung. Er sprach sich dafür aus, Lehren aus der Pandemie-Zeit zu ziehen und erklärte dies in einem Gespräch mit dem Podcast „Einspruch“ der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Kritik an Bürgerrat und weiteren Institutionen
Auch einen Bürgerrat, der sich aus zufällig ausgewählten Bürgern zusammensetzt, lehnt Korbmacher als Instrument zur Aufarbeitung der Pandemie ab. Er argumentiert, dass es nicht ratsam sei, „weitere Institutionen einzuführen, die demokratisch zweifelhaft legitimiert sind“. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in den vergangenen beiden Jahren Regelungen in den Corona-Verordnungen von Bayern und Sachsen beanstandet.
Zurückweisungen von Asylbewerbern kritisch gesehen
Des Weiteren äußerte sich der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen rechtlich zulässig wären. Im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und den im Vergleich zum Vorjahr zurückgehenden Asylbewerberzahlen hält Korbmacher derartige Zurückweisungen „vom Tatsächlichen her“ für aktuell schwierig zu begründen. Er verwies auf eine andere Lage in den EU-Staaten Finnland und Polen, da die Machthaber von Russland und Weißrussland an deren Grenzen systematisch Migranten in die EU einschleusten.
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