Am vergangenen Sonntag (03.03.) führten Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück, unterstützt von der Polizei und dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, eine umfassende Kontrolle auf einer Baustelle in Georgsmarienhütte durch. Die Behörden prüften dabei in ihren jeweiligen Zuständigkeiten, um mögliche Verstöße gegen Arbeits- und Sozialrecht aufzudecken.
Die Hauptaugenmerke der Zollbeamten lagen auf der Überprüfung, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, ob ausländische Arbeitskräfte die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen besitzen und ob die Einhaltung der Mindestlöhne gewährleistet ist.
18 Arbeitnehmer kontrolliert
Insgesamt wurden 18 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit identifizierte dabei fünf Fälle, die weitere Überprüfungen erfordern. Insbesondere besteht der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. Um diese Rechtsverstöße weiter zu klären, kündigten die Behörden weitere Prüfungen an, die im Bedarfsfall zu strafrechtlichen Ermittlungen führen könnten.
Arbeitgeber verfügten nicht über erforderliche Genehmigungen
Besonders gravierend waren die Feststellungen des staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Osnabrück, das zwei Unternehmen mit jeweils sieben Beschäftigten die Fortführung ihrer Tätigkeiten untersagte. Der Grund: Die Arbeitgeber verfügten nicht über die erforderliche Genehmigung für Erwerbstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen. Gegen die betroffenen Arbeitgeber wurden daraufhin Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.