Eine konzertierte Kontrollaktion der Polizei mit mehreren beteiligten Partner-Behörden fand am 5. September in Bad Bentheim am Grenzübergang an der A30 statt. Unter der Federführung der regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Osnabrück überprüften rund 30 Expertinnen und Experten von Polizei, Zoll, niederländischer Umweltbehörde ILT und weiteren Partnern rund 50 LKW im Zusammenhang mit dem Transport von Abfällen im grenzüberschreitenden Verkehr.
Ziel: Illegale Abfalltransporte verhindern und Kontrolldruck steigern
Illegale Abfalltransporte sind insbesondere im Grenzgebiet ein größeres Thema. „Wir wollen illegale Abfalltransporte aus dem Verkehr ziehen und den Kontrolldruck weiter steigern. Kontrollen dieser Art haben immer auch einen präventiven Charakter”, so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.
Fehlende Genehmigungen und Verstöße im Abfallrecht — Gefahren für Personen und Umwelt
Bei vier Transporten stellten die Einsatzbeamtinnen und -beamten fest, dass es Widersprüche zwischen den Angaben in den Ladepapieren und der tatsächlichen Ladung beziehungsweise der erforderlichen Kennzeichnung von Abfalltransporten gab. Noch dazu fehlten in Teilen nötige Genehmigungen, um den Müll regelkonform exportieren zu können. Insbesondere bei zu exportierenden gefährlichen Abfällen sind Genehmigungen zwingend notwendig, um sicherzustellen, dass die gefährlichen Reststoffe nicht willkürlich deponiert oder verwertet werden. „Abfälle müssen fachgerecht transportiert und entsorgt werden, sonst kann es zu immensen Umweltschäden und auch zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen. Verstöße im Abfallrecht sind keinesfalls Kavaliersdelikte”, verdeutlicht Ellermann.
Bußgeld bei Überladungen, Überlängen und gesetzlichen Verstößen
Neben den Abfallverstößen stellten die Beamtinnen und Beamten mehrere Überladungen, Überlängen und Verstöße gegen die Tageslenk- und Ruhezeiten fest. In einem Fall hatte der Fahrer eines Sattelzuges teilweise am Stück 17 Stunden gefahren – deutlich mehr als gesetzlich erlaubt. Auf ihn wartet ein empfindliches Bußgeld. In mehreren Fällen wurden Sicherheitsleistungen einbehalten, insgesamt in Höhe von rund 2.500 Euro.
Länder- und staatenübergreifende Kontrollaktion
Partner der Kontrollaktion waren neben der Polizeidirektion Osnabrück, die niederländische Umweltbehörde (ILT) aus Den Haag, Vertreter des Niedersächsischen Umweltministeriums, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, der Bezirksregierungen Münster und Arnsberg aus Nordrhein-Westfalen, des Hauptzollamtes Osnabrück, der Landwirtschaftskammer Oldenburg sowie Experten des Landeskriminalamts Niedersachsen.
Länder- und staatenübergreifende Schwerpunktaktionen finden auch zukünftig statt, um unter anderem illegale Abfallverbringungen und sonstige Verstöße gegen verbringungsrechtliche Vorschriften zu erkennen und aufzudecken sowie illegalen Abfallverbringungen vorzubeugen.
Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Osnabrück besteht aus Polizeibeamtinnen und -beamten, die Expertinnen und Experten auf dem Sektor der Schwerlastüberwachung sind und ganzjährig zahlreiche Kontrollaktionen – von den Ostfriesischen Inseln bis zum Teutoburger Wald – zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Aufdeckung von Kriminalität durchführen.