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Startseite AktuellKontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni, Verantwortung für Neuinfektionen ab jetzt bei Ländern
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Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni, Verantwortung für Neuinfektionen ab jetzt bei Ländern

von Hasepost 6. Mai 2020
von Hasepost 6. Mai 2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Pressekonferenz am 6. Mai 2020.
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Heute, am 6. Mai 2020, beriet sich Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut mit den Ministerpräsidenten der Länder, um sich auf das weitere Corona-Vorgehen zu einigen. Niedersachsen hat schon am Montag weitreichende Lockerungen der bestehenden Maßnahmen verkündet.

„Wir haben unser Ziel erreicht, das Infektionsgeschehen wurde eingedämmt und unser Gesundheitssystem wurde nicht überlastet“, beginnt Merkel ihre Pressekonferenz. Bereits im Bund-Länder-Beschluss vom 30. April 2020 wurde beschlossen, dass Spielplätze, Zoos und botanische Gärten wieder öffnen dürfen. Kontaktbeschränkungen blieben grundsätzlich bestehen. Heute wurden neue Regelungen von der Bundeskanzlerin bekannt gegeben, unter anderem zur Eigenverantwortung der Länder im Hinblick auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Jegliche Lockerungen liegen ab jetzt nahezu vollständig in der Verantwortung der Länder, der Bund besteht jedoch auf eine Infektions-Obergrenze: Steigen die Neuinfektionen in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage auf über 50 pro 100.000 Einwohner, müssen Länder unmittelbar eingreifen und wieder Beschränkungen durchsetzen. „Wenn wir regionale Unterschiede haben, müssen wir auch regional auf Infektionsgeschehen reagieren können“, so Merkel weiter. Ein konkretes Eindämmungskonzept soll noch erarbeitet werden.

Kontaktbeschränkungen fortgesetzt

Darüber hinaus haben sich die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt, Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni zu verlängern. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen und die Mund-Nasenschutz-Pflicht bleibt ebenfalls bestehen. Lockerungen entstehen im Hinblick darauf, dass es in Zukunft möglich ist, dass sich Mitglieder zweier Haushaltsstände treffen dürfen. Größere Feiern bleiben weiterhin untersagt. Ebenfalls sollen Besuchsverbote in Kranken-, Alten- und Pflegeheimen gelockert werden. Bewohner sollen demnach wieder regelmäßigen Besuch von einer Bezugsperson erhalten dürfen, sofern kein akutes Infektionsgeschehen in den Einrichtungen vorliegt. „Menschen in Heimen haben in Zeiten der Öffnungen auch das Recht davon zu profitieren“, berichtet Merkel, die sich besonders für diese Maßnahme eingesetzt hätte. Der Einzelhandel soll bundesweit unabhängig von der Verkaufsfläche unter Einhaltung der Hygienevorschriften öffnen dürfen.

Kita-Betreuung stark ausgeweitet

Konkret wurde auch die Lage von Schulen und Kindergärten thematisiert. So sollen alle Schüler bis Beginn der Sommerferien wieder die Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen. Für Kindertagesstätten soll die Notbetreuung noch weiter ausgebaut werden. Öffnungen bleiben auch hier den Ländern überlassen.

Bundesliga-Start unter Auflagen

Bundesligaspiele der ersten und zweiten Liga sollen noch Mitte Mai in Form von Geisterspielen beginnen dürfen. Ein genaues Datum soll die Deutsche Fußball Liga (DFL) als Veranstalter festlegen. Neben Lockerungen für den Profisport sollen auch für den Amateursport welche folgen.

Dieser Artikel wird noch aktualisiert.

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