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Startseite Deutschland & die WeltKommunen sollen Abstellen von Leih-E-Scootern verbieten dürfen
Deutschland & die Welt

Kommunen sollen Abstellen von Leih-E-Scootern verbieten dürfen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. Juni 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. Juni 2025
E-Scooter-Verleiher (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) plant eine Neuregelung für das Abstellen von Leih-E-Scootern und Leihrädern auf Gehwegen. Ein aktueller Referentenentwurf sieht vor, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, das Abstellen dieser Fahrzeuge auf dem Bürgersteig zu verbieten. Hintergrund ist die zunehmende Kritik am stationsunabhängigen Parken von Sharing-Fahrzeugen in deutschen Städten.

Neuer Referentenentwurf für E-Scooter und Leihräder

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Kommunen laut einem neuen Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mehr Handlungsspielraum einräumen. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, sollen Fahrräder und E-Scooter grundsätzlich weiterhin auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen. Diese Regelung gilt allerdings nur für private Fahrzeuge und unter der Bedingung, dass dadurch niemand gefährdet oder behindert wird.

Das Dokument stellt klar, dass das gewerbliche Anbieten von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen – also das stationsunabhängige Vermieten durch Verleihfirmen – kein zulässiges Parken im Sinne der Verordnung darstellt. Die Fahrzeuge der Sharing-Anbieter dürfen damit nicht mehr ohne Weiteres auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen abgestellt werden. Das Verkehrsministerium erklärt: Die Vermietung sei „nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren“.

Kritik und Reaktionen

Verkehrsminister Patrick Schnieder äußerte dem „Tagesspiegel“ gegenüber: „Elektrokleinstfahrzeuge sind im Mobilitätsmix unserer Städte kaum mehr wegzudenken.“ Seit deren Markteinführung 2019 hätten sich die Gegebenheiten jedoch verändert. „Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter“, so der CDU-Politiker.

Weiter betonte Schnieder: „Wir schaffen nun Rechtsklarheit, wie unter anderem das Abstellen künftig geregelt werden kann.“ Anbieter müssten mit den Kommunen ein lokales Konzept ausarbeiten. „Die Städte können dann auch die Abstellregeln für die Anbieter vorgeben – je nach Situation vor Ort zum Beispiel in gekennzeichneten Flächen, Stationen oder eben überall.“

Branchenvertreter warnen vor drastischen Folgen

Ein Sprecher der Plattform Shared Mobility (PSM), die die Interessen der Mobilitätsplattformen Voi, Bolt, Uber und Lime vertritt, äußerte sich kritisch zu den geplanten Regelungen gegenüber dem „Tagesspiegel“. Der Passus bedeute „de facto ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum“. Mit dieser neuen Regelung würde die Branche „regulatorisch vom Markt gefegt“. Nur durch flexible Abstellung im öffentlichen Raum könne die geteilte Mikromobilität dort verfügbar sein, wo sie gebraucht werde, so der PSM-Sprecher. Ein stationsbasiertes System sei „flächendeckend weder finanzierbar noch praktikabel“. Der Verbandssprecher appellierte abschließend an die Politik: „Streichen Sie diesen Passus, bevor irreparabler Schaden entsteht.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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