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Startseite Deutschland & die WeltKommission empfiehlt Liberalisierung des Abtreibungsrechts
Deutschland & die Welt

Kommission empfiehlt Liberalisierung des Abtreibungsrechts

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. April 2024
StGB / Foto: dts
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Die von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Den Vorschlägen zufolge sollen Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt werden.

Empfehlungen zur Neuregelung des Abtreibungsrechts

Die Arbeitsgruppe, eingesetzt von der Ampelkoalition, legte am Montag ihren Abschlussbericht vor. Im Zentrum der Empfehlungen steht die Liberalisierung des Abtreibungsrechts für die ersten zwölf Schwangerschaftswochen.

Liane Wörner von der Universität Konstanz stellte den Bericht in Berlin vor. Sie betonte die Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Rechtslage: „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar.“ Wörner appellierte an den Gesetzgeber, den Schwangerschaftsabbruch in diesem Zeitraum als rechtmäßig und straffrei zu behandeln.

Abtreibungen in der Spätphase bleiben rechtswidrig

Wörner betonte, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Spätphase grundsätzlich rechtswidrig bleiben sollte, jedoch nicht zwingend strafbar sein müsse. Bei entsprechender Indikation sollte die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht von der Schwangeren verlangt werden. „Wann immer der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar sei, müsse die Pflicht zur Austragung entfallen – der Abbruch müsse rechtmäßig sein.“

Schutz vor nicht selbstbestimmten Abbrüchen

Wörner wies auch auf die Notwendigkeit hin, Schwangere vor nicht selbstbestimmten und unsicheren Abbrüchen zu schützen. Abtreibungen gegen den Willen der Frau, sowie die Nötigung zum Abbruch oder dessen Unterlassung sollten strafbar sein. Zudem müsse der Gesetzgeber Embryos und Föten vor „vorsätzlicher und fahrlässiger Schädigung durch Dritte“ schützen. „Diese derzeitige Strafbarkeitslücke sollte der Gesetzgeber schließen“, forderte Wörner.

Der Bericht bildet eine bedeutende Grundlage für die Diskussion um die Neuregelung des Abtreibungsrechts in Deutschland und unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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