In der Nacht zu Sonntag wurde eine Prostituierte auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs überfallen und verletzt, HASEPOST.de berichtete.
Über einen Hinweisgeber (wir haben den Whistleblower-Button) erhielten wir heute Materialien zu den auf dem Gelände installierten Überwachungskameras.
Im Oktober 2014, so geht es aus den uns vorliegenden Unterlagen hervor, wurde die Landesbeauftragte für den Datenschutz von einem Osnabrücker auf die installierten Kameras aufmerksam gemacht. Problematisch war für den Hinweisgeber, dass die Videoüberwachung auch in den öffentlichen Raum (Hamburger Straße) und den Bereich der Discotheken reichen könnte. Im Dialog mit der Behörde wurde auch eine Karte angefertigt, in der die Standorte der Kameras eingezeichnet sind (siehe unten).
Für die Ermittlung des gesuchten Gewalt-Freiers könnten sich die Kameras als Glücksfall erweisen.
Polizei und Grundstückseigentümer halten sich dazu bedeckt. Gegenüber der HASEPOST nutzte der Zion-Geschäftsführer den Vorfall jedoch für eine Generalabrechnung mit Politik und Verwaltung.
Für den Datenschutz liegt der Fall bei den Akten
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte der Behördensprecher Michael Knaps, dass bezüglich der Überwachungskameras kein Handlungsbedarf mehr vorliege. Der Vorfall wurde im vergangenen Jahr dahingehend geklärt, dass sichergestellt ist, dass der schutzwürdige öffentliche Raum nicht im Fokus der Kameras liege.
Zion GmbH und Polizei verweisen auf laufende Ermittlungen
Sowohl der Grundstückseigentümer, als auch die Zion GmbH, halten sich bedeckt. Georg Linke, Pressesprecher der Osnabrücker Polizei: “Im Rahmen der Ermittlungen werden alle möglichen Beweismittel gesichert.”
Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen, kann er jedoch keine weiteren Auskünfte geben.
Ebenfalls mit Hinweis auf die Ermittlungen will auch Thomas A. Gründler, einer der beiden Geschäftsführer der Zion GmbH, keine weiteren Informationen zur Videoüberwachung seines Grundstücks geben.
Gründler drückt in einer E-Mail an unsere Redaktion ausdrücklich sein Bedauern über den Vorfall aus und wünscht dem Opfer eine baldige und vollständige Genesung.
Trägt die Stadt eine Mitverantwortung?
Der Vorfall ist für den Geschäftsführer des Grundstückseigentümers Anlass über die, in seinen Augen, “unverständliche Haltung der Verantwortlichen bei der Stadt Osnabrück” nachzudenken und eine Generalabrechnung zu formulieren.
Seit mehr als zwei Jahren weise sein Unternehmen darauf hin, “dass es für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt kein befriedigender Zustand sein kann, wenn man eine solche Brachfläche in der Innenstadt von Osnabrück hat. Die Vielzahl der Übertretungen von Eigentumsrechten auf unserem Gelände zeigt uns, dass es als „Niemandsland“ gesehen wird auf dem keine Ordnung einzuhalten ist und kein Recht besteht. Dies wird leider auch durch politisch Verantwortliche so vorgelebt und medial veröffentlicht”, so Thomas Gründler gegenüber der HASEPOST.
Gestaltungswille und Investoren sind da
Gründler moniert eine mangelnde Bereitschaft der Politik “zum Wohle der Bürger” tätig zu werden: “Es ist unbefriedigend, dass das Ringen um den Beginn eines geordneten Planungsprozess für die Erstellung eines Bebauungsplanes so viel kostbare Zeit in Anspruch nimmt. Mit einer offenen Gesprächskultur ohne Vorfestlegungen und mit dem unvoreingenommen Blick für zukunftsweisende Entwicklungen zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen der Stadt könnte man Lösungen schaffen und das Gelände für die Öffentlichkeit nutzbar machen. Gestaltungswille und Investoren sind da; nur in der politischen Führung ist (noch) keine Bereitschaft erkennbar auf konkrete Anfragen einzugehen, geschweige denn Gesprächsofferten anzunehmen.”
Die bestehenden Nutzungssperren seien “unbegündet und kontraproduktiv”, so der Zion-Geschäftsführer. “Anstatt die Bemühungen der Eigentümer, eine Ordnung auf dem Gelände zu erhalten und gezielte Zwischennutzungen zu gestatten, werden diese medial angegriffen. Dabei ist von den politisch Verantwortlichen kein Ziel und keine konkrete Maßnahme zur Gestaltung vorgestellt worden. Ein Dissens liegt also stets nur in einzelnen Vorstößen der Zion GmbH vor, nicht in den Zielsetzungen.”
Daraus folgend, so Gründler, “muss man auch die Frage nach der Mitverantwortung bei Untätigkeit stellen”.
CS, Fotos: MB, Screenshot Online-Karte: Google Maps
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