Migrationsforscher Gerald Knaus hat die Forderung nach Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen aus der Union abgelehnt, da dies gegen das geltende EU-Recht verstoße, wie Urteile des Europäischen Gerichtshofs von 2023 bestätigten. Die Erklärung einer nationalen Notlage zur Umgehung des EU-Rechts sei gleichfalls untragbar und würde zu rechtlichem Chaos in Europa führen, warnte er.
Knaus zur Unionsforderung: Absage an Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen
Gerald Knaus, anerkannter Migrationsforscher, erteilte der Unionsforderung eine klare Absage, Asylbewerber*innen an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. „Das geht nicht, das gültige EU-Recht ist in dieser Frage glasklar“, bekräftigte Knaus in seiner Aussage gegenüber der „Rheinischen Post“. „Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs von 2023 bestätigten noch einmal, dass das derzeit nicht möglich ist.“
Verurteilung Ungarns: Asylsuchende dürfen nicht abgewiesen werden
Knaus verwies auf das Beispiel Ungarns, das wegen der Abweisung von Asylsuchenden ohne Verfahren an den europäischen Außengrenzen verurteilt wurde. An den Binnengrenzen der EU sei eine solche Vorgehensweise noch weniger möglich. „Die Rechtslage schließt das aus, das weiß jeder Jurist“, erklärte Knaus.
Gegen nationale Notlage: Rechtliches Chaos in Europa droht
Auch den Versuch, durch die Auslösung einer nationalen Notlage das EU-Recht zu umgehen, lehnte der Migrationsforscher ab. „Das kann und wird die Bundesregierung nicht machen, denn das würde zu einem rechtlichen Chaos in Europa führen“, warnte er. Letztendlich würde das auch weitere Asylaufgaben, wie die Dublin-Rückführungen, gefährden.
Gesprächsangebot nicht ernst gemeint?
Knaus äußerte sich kritisch gegenüber der Union, sollte diese Forderung der Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen die zentrale Forderung an die Ampelkoalition sein. „Wenn diese Forderung die zentrale Forderung der Union an die Ampel ist, dann ist ihr Gesprächsangebot nicht ernst gemeint“, schloss Knaus seine Ausführungen.
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