Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine milliardenschwere Entlastung für Länder und Kommunen, die bis 2029 wirken soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht vor, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umzusetzen und insbesondere finanzschwache Kommunen zu stützen. Insgesamt geht es um Entlastungen von rund vier Milliarden Euro, aufgeteilt in mehrere Maßnahmenpakete.
Vereinbarte Entlastungen bis 2029
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant nach einem Gesetzesentwurf seines Ministeriums Entlastungen in Höhe von insgesamt rund vier Milliarden Euro bis einschließlich 2029. Pro Jahr geht es dabei jeweils um etwa eine Milliarde Euro. Mit dem Entwurf setzt Klingbeil Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Zuletzt hatte es bei Ländern und Kommunen Unmut über Verzögerungen bei den Plänen gegeben, wie das Nachrichtenmagazin Politico berichtet.
Entlastet werden soll an drei Stellen. Erstens sind 400 Millionen Euro für die „Geberländer“ im Länderfinanzausgleich vorgesehen. Zuletzt handelte es sich dabei um Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg. Die „Nehmerländer“ werden durch den Entwurf nicht schlechter gestellt.
Unterstützung für hoch verschuldete Kommunen
Zweitens sollen die Länder mit 250 Millionen Euro jährlich „bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen“ unterstützt werden. Kassenkredite dienen dazu, kurzfristig Zahlungsfähigkeit zu sichern, sie dürfen nicht für Investitionen genutzt werden. „Die finanziellen Mittel sollen einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten“, heißt es im Entwurf des Finanzministeriums laut Politico.
Dem Papier zufolge soll mehr als die Hälfte dieser Mittel nach Nordrhein-Westfalen fließen. Die Landesregierung in Düsseldorf kann 164,5 Millionen Euro pro Jahr einplanen, um klamme Kommunen zu entlasten. Nach Rheinland-Pfalz sollen für diesen Zweck jährlich 35,3 Millionen Euro fließen und nach Niedersachsen rund 23 Millionen Euro.
Mehr Kostenübernahme bei DDR-Zusatzversorgungen
Beim dritten Teil des Pakets geht es um die Zusatz- und Sonderversorgung für ehemalige DDR-Staatsbeschäftigte, etwa aus Armee, Volkspolizei, Staatssicherheit, Schuldienst oder Kultur. Bisher teilen sich Bund und Länder die Kosten. Bis 2029 soll der Bund 60 Prozent der Ausgaben übernehmen. Das entspricht einer Entlastung der ostdeutschen Länder um rund 350 Millionen Euro pro Jahr.
Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums wollte auf Anfrage des Magazins Politico nicht zu Details der Pläne Stellung nehmen. „Wir stehen weiterhin zu dem im Koalitionsvereinbarung festgehaltenen Auftrag, die Länder bei der Entlastung von kommunalen Altschulden mit jährlich 250 Millionen Euro zu unterstützen“, sagte sie. „Ziel ist es, den entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah dem Kabinett vorzulegen.“ Minister Klingbeil habe sich wiederholt klar geäußert: „Wir wollen die Kommunen stärker entlasten, da liegt seine Priorität.“
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