In einer Entwicklungsreaktion der Berliner Justiz wurden spezielle Abteilungen, die zur beschleunigten Verurteilung von Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ eingerichtet wurden, aufgelöst. Die Entscheidungen hierzu fielen aufgrund zahlreicher abgelehnter Anträge und mangelnder Eignung der Fälle für das vereinfachte Verfahren.
Die Aufhebung der beschleunigten Verfahren
Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ wurden Abteilungen, die im Juni 2021 zur beschleunigten Verhandlung von Fällen rund um die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ ins Leben gerufen wurden, zum Jahreswechsel aufgelöst. Die eingereichten Anträge auf beschleunigte Verfahren werden nun an andere Abteilungen verteilt.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte mit, dass von 149 derart durchgeführten Verfahren noch 137 offen sind. Seit ihrer Gründung wurden neun Geldstrafen und zwei Freisprüche ausgesprochen, von denen jedoch nur letztere rechtskräftig sind. Zudem lehnte das Gericht weitere 48 Anträge auf beschleunigte Verfahren ab.
Beweislage oft unklar
„In vielen Fällen hatte sich im Verlauf der Bearbeitung gezeigt, dass sich die Verfahren zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren nicht eignen, beispielsweise, weil die Beweislage nicht klar war oder Nachermittlungen erforderlich waren“, erklärte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte. Deshalb wurden viele Verfahren abgebrochen und an die Verkehrsabteilungen abgegeben, die diese im Regelverfahren noch einmal aufrollen mussten.
Reaktionen auf die Entscheidung
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), äußerte sich zur Entscheidung: „Mit den Anträgen auf beschleunigte Verfahren hat die Staatsanwaltschaft in den ihr geeignet erscheinenden Fällen eine Möglichkeit wahrgenommen, auf die Aktionen der sogenannten Letzten Generation zu reagieren.“ Er betonte die Notwendigkeit, die Entscheidungen des Gerichts zu respektieren, plädierte jedoch für eine häufigere Anwendung von beschleunigten Verfahren.
Vom Deutschen Anwaltverein kam Kritik. Rechtsanwalt Kai Kempgens, Mitglied im Ausschuss Strafrecht, betonte, dass die Justiz politisch motivierten Forderungen nach Sonderbehandlung widerstehen sollte. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, fügte hinzu: „Beschleunigte Verfahren werden in der politischen Diskussion um zügigere Strafurteile häufig als Patentrezept hingestellt, das sie aber nicht sind.“
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