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Kleinparteien scheitern an Unterschriftenhürde zur Bundestagswahl

Viele Kleinparteien stehen bei der bevorstehenden Bundestagswahl vor einer großen Herausforderung: Die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften droht für einige Parteien ein unüberwindbares Hindernis zu werden. Dies zeigt eine Umfrage des „Tagesspiegel“ unter zwölf Kleinparteien, von denen nur zwei die erforderliche Anzahl an Unterschriften in allen Bundesländern erreichen konnten: die Partei Volt und die MLPD.

Herausforderungen der Kleinparteien

Von den befragten Kleinparteien haben die Familienpartei und die Tierschutzallianz bereits angekündigt, nicht zur Bundestagswahl anzutreten. Acht weitere Parteien konnten entweder nicht in jedem Bundesland die notwendige Anzahl an Unterschriften sammeln oder haben sich entschieden, nur in bestimmten Ländern anzutreten. Die Tierschutzpartei hat laut ihrer Webseite in sechs Bundesländern die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht, wobei einige noch bestätigt werden müssen.

Individuelle Strategien und Schwierigkeiten

Martin Sonneborn, Parteivorsitzender der Satirepartei „Die Partei“, berichtet, dass seine Partei in zwei Bundesländern ausreichend Unterschriften sammeln konnte, während es in anderen Ländern noch Unsicherheiten gibt. Die Partei der Humanisten (PdH) plant, in drei Ländern anzutreten, während die Piratenpartei laut eigener Webseite die Hürde in zwei Bundesländern überwindet. „Die Menschliche Welt“ wird lediglich in Bremen auf dem Wahlzettel vertreten sein, und das christliche „Bündnis C“ hat nach Angaben eines Sprechers in keinem Bundesland die erforderlichen Unterschriften erreicht.

Änderungen im Vergleich zur letzten Wahl

Bis zum 20. Januar müssen Parteien, die nicht mindestens fünf Abgeordnete im Bundestag oder einem Landtag stellen, landesweit rund 27.000 Unterstützungsunterschriften sammeln, um auf dem Wahlzettel zu stehen. Die notwendige Anzahl an Unterschriften hängt dabei von der Einwohnerzahl der Bundesländer ab. Vor der letzten Bundestagswahl gab es aufgrund der Pandemie eine Sonderregelung, die es Kleinparteien erlaubte, nur ein Viertel der üblichen Unterschriften zu sammeln. Diese Regelung wurde diesmal nicht verlängert, trotz der verkürzten Fristen aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen. Eine von der ÖDP eingereichte Klage gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Der Druck auf die Kleinparteien bleibt hoch, da gesammelte Unterschriften amtlich geprüft werden müssen und die erforderlichen Zahlen in bevölkerungsreichen Bundesländern besonders hoch sind.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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