Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) befürwortet eine Reform der Autokennzeichen, sodass auch kleinere Kommunen eigene Kennzeichen führen können. Der Hauptgeschäftsführer des DStGB, André Berghegger, betont die identitätsstiftende und marketingfördernde Wirkung solcher Kennzeichen und äußert sich positiv zu einem Reformkonzept, das eine solche Neugestaltung ermöglichen würde.
Identifikation durch Kennzeichen
André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des DStGB, sieht in eigenständigen Kennzeichen für Kommunen einen Mehrwert: „Ein eigenes Kennzeichen stärkt die Identifikation mit der Kommune. Zugleich kann damit ein Marketing-Effekt zugunsten einer Stadt oder Gemeinde verbunden sein“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er ist der Ansicht, dass Menschen, die durch ein Kennzeichen ihre Verbundenheit mit ihrem Heimatort ausdrücken möchten, dazu die Möglichkeit haben sollten.
Reformkonzept und Fahrzeugzulassungsverordnung
Ihre Unterstützung spricht der DStGB einem Reformkonzept des Heilbronner Tourismusforschers Ralf Bochert aus, das im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Dieses Konzept sieht vor, dass mittelgroße Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern künftig eigene Ortskennungen für Autokennzeichen beantragen können. Beispiele hierfür wären Buxtehude (BUX), Herzogenaurach (HZA) oder Radebeul (RAD). Eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung durch das Bundesverkehrsministerium wäre hierfür notwendig, bedürfte allerdings des Interesses der betroffenen Kommunen.
Erfahrungen und Rückmeldungen
Seit 2012 haben kleinere Städte die Möglichkeit, sich eigene Kennzeichen zuzuteilen, allerdings nur, wenn dieses bereits in der Vergangenheit existierte. Die Erfahrungen mit der Wiedereinführung dieser Altkennzeichen seien positiv: „Die Erfahrungen mit der Wiedereinführung der sogenannten Altkennzeichen haben gezeigt, dass diese sehr gut von den Menschen angenommen werden“, so Berghegger gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Zudem gebe es von Seiten der Städte bereits positive Rückmeldungen zum neuen Heilbronner Konzept.
Wichtig sei laut Berghegger allerdings, dass keine Stadt zur Einführung eines neuen Kennzeichens gezwungen werde und Autofahrer nicht verpflichtet seien, ihre Nummernschilder auszutauschen. Die exakte Ausgestaltung sollte Sache der betroffenen Kommunen und KfZ-Halter sein.
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