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Kinderzuschlag oft ohne ausreichende Prüfung bewilligt

Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) gewähren offenbar zunehmend den Kinderzuschlag ohne genaue Prüfung der Bedürftigkeit. Hintergrund sind laut einem Bericht der “Bild”-Zeitung interne Dokumente der Behörde, die auf eine “glaubende Bearbeitung” der Anträge hinweisen.

Umfassende Prüfung offenbar nicht gewährleistet

Nach Informationen der “Bild”-Zeitung bewilligen die Familienkassen Leistungen auch dann, wenn die nötigen Unterlagen unvollständig vorliegen und Angaben der Antragsteller ungeprüft übernommen werden. Ein Mitarbeiter der Familienkasse, der anonym bleiben möchte, wird mit den Worten: “Die Ansprüche der Antragsteller werden wegen des hohen Aufkommens nur noch ‘glaubend bearbeitet'”, zitiert. Dies bedeutet, dass Angaben der Antragsteller grundsätzlich ohne genaue Überprüfung akzeptiert werden.

Vorgesetzte fördern “glaubende Bearbeitung”

Laut “Bild”-Bericht ist diese “glaubende Bearbeitung” weit verbreitet und wird sogar von den Vorgesetzten eingefordert. Die Familienkasse warnt vor den Konsequenzen dieses Vorgehens, da es das Verfahren für Betrug anfällig mache.

Stellungnahme der BA

Ein BA-Sprecher wies die Vorwürfe gegenüber der Zeitung jedoch zurück. Er erklärte, die Familienkasse habe das Verfahren “vereinfacht”. Dennoch sei die “Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung weiterhin gewährleistet”.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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