Um den Eltern die Möglichkeit anzubieten, sich im Vorfeld der Anmeldung die Räume in den Georgsmarienhütter Kindertagesstätten ansehen zu können, bieten die jeweiligen Einrichtungen im Stadtgebiet verschiedene Besichtigungstermine an.
Unterstützung für Eltern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort
Bei diesen Terminen stehen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Anmeldungen für die Kita-Plätze ab dem 1. August 2025 sind an diesen Terminen ausdrücklich nicht möglich. Der Anmeldezeitraum beginnt im November dieses Jahres und erfolgt wie im vergangenen Jahr online über die Internetseite der Stadt Georgsmarienhütte. Für weitere Auskünfte steht dazu auch Frau Seifart unter jana.seifart@georgsmarienhuette.de oder unter 05401/ 850 – 263 zur Verfügung.
Besichtigungstermine im Überblick
Oesede:
- Kindertagesstätte St. Michael – 10. Oktober (ab 15 Uhr)
- Kindertagesstätte Freunde – 22. Oktober (16 Uhr bis 18 Uhr)
- Kindertagesstätte St. Marien – 7. Oktober (17:30 Uhr bis 18:15 Uhr)
- Kindertagesstätte Lummerland – nur Einzeltermine nach vorherige Terminabsprache
Holzhausen:
- Kindertagesstätte St. Antonius – 22. Oktober (15:30 Uhr bis 17 Uhr)
- AWO-Kindertagesstätte – 21. Oktober (16 Uhr bis 18 Uhr)
Kloster Oesede:
- Kindertagesstätte St. Maria – 28. Oktober (16 Uhr bis 18 Uhr)
- Kindertagesstätte St. Johann: Aufgrund des geplanten Umzugs in den Neubau des Krippenhauses in Kloster Oesede findet in der Modulbau-Kindertagesstätte kein Tag der offenen Tür statt.
Harderberg:
- Kindertagesstätte St. Johannes Vianney – 26. September (14 Uhr bis 15 Uhr) und 21. Oktober (14 Uhr bis 15 Uhr)
Alt-Georgsmarienhütte:
- Kindertagesstätte Haus der kleinen Füße – 24. Oktober (17 Uhr bis 19 Uhr)
- Kindertagesstätte St. Georg – 22. November (15:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Rahmen des Adventsbasars)
Sprachheilkindergarten Urmelhaus:
Im Sprachheilkindergarten Urmelhaus finden Hausführungen nach individueller Absprache mit interessierten Familien statt. Wichtiger Hinweis: Für eine Aufnahme im Urmelhaus muss ein erhöhter Sprachförderbedarf vorliegen.