Der Deutsche Kinderschutzbund hat die vom Bundestag beschlossene Reform zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft durch leibliche Väter grundsätzlich begrüßt, aber auch deutliche Kritik geäußert. Während die Organisation Fortschritte bei der Berücksichtigung des Kindeswohls und bei einvernehmlichen Lösungen sieht, bemängelt sie eine mögliche Schwächung der Rechtssicherheit für Kinder.
Kinderschutzbund sieht sinnvolle Ansätze
Bundesgeschäftsführer Daniel Grein bewertete die Neuregelung im Gespräch mit dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" als grundsätzlich positiv. "Kinder brauchen bei Fragen der Abstammung vor allem Klarheit, Stabilität und rechtssichere Verhältnisse", sagte Grein dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Nach seiner Einschätzung entspricht der Gesetzentwurf wesentlichen rechtlichen Vorgaben: "Der Gesetzentwurf greift die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf und enthält an mehreren Stellen sinnvolle Ansätze, etwa durch die stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls und durch Erleichterungen bei einvernehmlichen Lösungen."
Die Reform sieht vor, dass leibliche Väter künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine bestehende rechtliche Vaterschaft eines nicht leiblichen Vaters anfechten können. Voraussetzung ist, dass der leibliche Vater eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder dass eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde.
Kritik an „zweiter Chance“ für leibliche Väter
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung bleibt der Kinderschutzbund in einigen Punkten skeptisch. Grein betonte gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland": "Gleichwohl sehen wir einzelne Regelungen weiterhin kritisch. Das gilt insbesondere für die vorgesehene `zweite Chance` für leibliche Väter. Auch wenn diese Option verfassungsrechtlich begründet ist, bleibt es aus unserer Sicht unbefriedigend, dass das Recht des Kindes auf Rechtssicherheit und verlässliche Eltern-Kind-Zuordnungen hier hinter den Rechten des leiblichen Vaters zurücktreten soll."
Nach der Neuregelung soll zudem ein „Wettlauf“ um die rechtliche Vaterschaft verhindert werden. Hat ein leiblicher Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft eingeleitet, soll bis zur gerichtlichen Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können.
Stärkeres Mitspracherecht für Kinder
Die Reform erweitert auch die Beteiligungsrechte der betroffenen Kinder. Ist ein Kind mindestens 14 Jahre alt, kann es künftig verhindern, dass ihm die Mutter anstelle des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater „aufzwingt“. Damit erhält das Kind bei der rechtlichen Zuordnung von Vaterschaft mehr Einfluss auf die Entscheidung.
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