Kindern Wünsche auszuschlagen, ist fast unmöglich. Vor allem wenn in die unschuldigen Augen des Kindes geschaut und bemerkt wird, wie sehr sie es sich wirklich wünschen. Manchmal besteht leider die Tatsache, dass nicht genügend Geld oder Zeit vorhanden ist, um diesen Wunsch in Erfüllung zu bringen. In solchen Situationen fühlt sich fast jedes Elternteil schlecht, was dann leider aber noch verändert werden kann.
Wenn aber die Möglichkeiten bestehen, um den Traum der Kinder zu erfüllen, dann sollte dies auch getan werden, wobei auch der richtige Moment dafür genutzt werden sollte. Es ist zum Beispiel nicht ratsam, wenn Kindern grundlos etwas geschenkt oder gegeben wird, vor allem nicht dann, wenn sie es einfach so haben möchten. Kinder gewöhnen sich dann irgendwann daran, dass all ihre Wünsche in Erfüllung gehen, wenn sie einfach nur danach fragen. Besser ist es, wenn diese Wünsche zum Geburtstag, an Weihnachten oder anderen Feierlichkeiten realisiert werden. Dann verstehen die Kinder, dass sie etwas an besonderen Tagen bekommen und ihre Wünsche dann angenommen werden.
Kleines oder besonderes Geschenk
Natürlich können zwischendurch kleine Geschenke an das Kind gegeben werden, insbesondere wenn diese nicht zu teuer sind. Wenn Kinder sich beispielsweise ein Eis, ein Spielzeug oder etwas Kleines wünschen, dann kann dies ohne Grund erfüllt werden. Wenn sie aber einen Spielplatz im eigenen Garten oder ein Pferd haben möchten, dann sollte dies im Rahmen des Geburtstags geschehen. Zum Beispiel können für den Geburtstag des Kindes Spielplatzgeräte gekauft oder gebaut werden, die dann im Garten ihren Platz finden. Oder im Falle, dass sich das Kind ein Pferd wünscht, kann ein Kompromiss gefunden werden, sodass es zum Geburtstag Reitstunden oder Zeit auf einem Reithof geschenkt bekommt.
Manchmal ergeben sich auch Situationen, die sich gut für Geschenke eignen. Zum Beispiel ist dies der Fall, wenn die Großeltern aus dem Urlaub zurückkommen und ein Geschenk mitbringen, was dann auch größer sein kann. Großeltern neigen sowieso meist dazu, dass sie ihre Enkelkinder verwöhnen, was sie natürlich auch dürfen. Als Elternteil ist dies aber ein wenig anders, weil Eltern die primären Erziehungsberechtigten sind und einige Maßnahmen treffen müssen, um eine gute Entwicklung zu gewährleisten. Dies geschieht natürlich auch bei der Gabe von Geschenken, die sich bei Eltern von den Großeltern unterscheidet.