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Kindergrundsicherung verzögert sich: Umsetzung frühestens 2025

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Umsetzung der Kindergrundsicherung noch nicht begonnen, obwohl der Gesetzentwurf dafür seit Monaten im parlamentarischen Verfahren ist. Selbst wenn die Gesetzesvorlage nach der Sommerpause verabschiedet würde, ist laut BA eine mindestens zwölfmonatige Umsetzungszeit zu erwarten, was bedeutet, dass die Kindergrundsicherung vor Ende 2025 nicht umgesetzt werden kann.

Keine Vorbereitungen bei der Bundesagentur für Arbeit

Die BA hat bisher noch keine Vorbereitungen für die Umsetzung der Kindergrundsicherung getroffen. Laut einer Mitteilung der Bundesagentur an das „Handelsblatt„, kann die „zuständige Verwaltung mit der Umsetzung beginnen“, aber erst „nach Verkündung eines Gesetzes“.

In Vorbereitung hat die Behörde Stellen in den Personalhaushalt der BA eingebracht, die jedoch „bis zur Verkündung des Gesetzes gesperrt“ sind. Erst dann würden sie freigegeben und stünden „für die Bewirtschaftung, also zur Besetzung“ zur Verfügung.

Uneinigkeit innerhalb der Ampelkoalition

In der Verhandlung zum Haushalt 2025 machten die Spitzen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP keine genauen Angaben zur geplanten Bündelung von Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und Kinderzuschlag. Finanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte lediglich an, das Kindergeld und den Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien zum 1. Januar 2025 um jeweils fünf Euro erhöhen zu wollen. Auch soll der Kinderfreibetrag steigen, was die Steuerlast für Familien reduzieren würde.

Zweifel an der Umsetzung der Kindergrundsicherung

Es wird immer deutlicher, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergrundsicherung, eine große sozialpolitische Reform der Grünen und ihrer Familienministerin Lisa Paus, nicht wie geplant umgesetzt wird. Die zuständige BA bestätigte, dass „nach Verkündung des Gesetzes von einer mindestens zwölfmonatigen Umsetzungszeit auszugehen“ sei. Da sich die Ampel-Fraktionen jedoch auf viele Details nicht einigen können, würde es nach BA-Angaben vor Ende 2025 keine Kindergrundsicherung geben, selbst wenn es direkt nach der parlamentarischen Sommerpause zu einer Einigung käme.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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